Homeoffice Vorlage – mit Auswahl

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Zusatzvereinbarungen (Homeoffice, Dienstwagen, Homeoffice-Nachweis und mehr): Vorlage und Hinweise

Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag wie Homeoffice oder Dienstwagen und ein Nachweis der Homeoffice-Tage.

Für Absprachen mit dem Arbeitgeber wählen Sie eine Zusatzvereinbarung, für die Steuererklärung den Homeoffice-Nachweis. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Homeoffice: die passende Variante wählen

Für Absprachen mit dem Arbeitgeber wählen Sie eine Zusatzvereinbarung, für die Steuererklärung den Homeoffice-Nachweis.

  • Homeoffice Vereinbarung (mobiles Arbeiten): Vereinbarung über Arbeit im Homeoffice mit Arbeitszeit, Ausstattung, Datenschutz und Kostenübernahme.
  • Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag (Arbeitszeit und Gehalt): Arbeitsvertrag ändern: neue Arbeitszeit, Verteilung, Gehalt, Beginn und Fortgeltung der übrigen Bedingungen schriftlich festhalten.
  • Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto: Arbeitszeitkonto zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbaren: Plus- und Minusstunden, Grenzen, Ausgleich, Übertrag und Abrechnung bei Austritt.
  • Vereinbarung über Rufbereitschaft: Rufbereitschaft regeln: Zeiten, Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Pauschale, Vergütung von Einsätzen, Ruhezeiten und Ausstattung.
  • Jobsharing-Vereinbarung (zwei Personen teilen sich eine Stelle): Jobsharing regeln: Aufteilung von Arbeitszeit und Aufgaben, Übergaben, Vertretung, Urlaub und Ansprechpartner; ergänzend zu den Teilzeitverträgen.
  • Dienstwagenüberlassung (Dienstwagenvertrag): Dienstwagen überlassen: private Nutzung, Kosten, Versicherung, Rückgabe und Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regel.
  • Zielvereinbarung (mit Bonus oder Entwicklungszielen): Zielvereinbarung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter: Ziele, Messgrößen, Gewichtung, Zielerreichung und Bonus.
  • Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel: Vereinbarung über eine vom Arbeitgeber bezahlte Fortbildung: Kosten, Freistellung, Bindungsdauer und gestaffelte Rückzahlung.
  • Mankoabrede (Haftung für Kassen- und Warenfehlbestände): Vereinbarung über die Haftung für Fehlbeträge in Kasse oder Lager: alleiniger Zugriff, Mankogeld als Ausgleich, Haftungsgrenze, Kassensturz und Abrechnung.
  • Vereinbarung über Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze (§ 41 SGB VI): Arbeitgeber und Beschäftigte schieben das vertragliche Ende mit Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus: neues Enddatum, unveränderte Bedingungen, Hinweise zur Rentenversicherung.
  • Homeoffice-Tage-Nachweis (Homeoffice-Pauschale): Homeoffice-Tage für die Steuererklärung festhalten: Datum, Ort, Stunden, überwiegend zu Hause, Fahrten – für die Tagespauschale von 6 Euro.

Homeoffice regeln

Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Homeoffice. Eine schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit über Tage, Arbeitsort, Arbeitszeit, Ausstattung, Kostenübernahme, Datenschutz und Arbeitsschutz. Auch im Homeoffice gelten das Arbeitszeitgesetz und die Unfallversicherung bei dienstlichen Tätigkeiten. Wichtig ist die Absicherung der Daten.

Steuern und Kosten

  • Arbeitnehmer können Homeoffice-Kosten steuerlich geltend machen, siehe Steuererklärung.
  • Arbeitgeber können Auslagen steuerfrei erstatten, soweit zulässig.
  • Ergänzend Antrag auf Homeoffice.

Fristen und Rechtslage können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand und lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag (Arbeitszeit und Gehalt): Arbeitsvertrag ändern

Ändern sich Arbeitszeit oder Gehalt, sollte das schriftlich festgehalten werden. Der Änderungsvertrag ergänzt den bestehenden Arbeitsvertrag.

Änderungen des Arbeitsvertrags brauchen die Zustimmung beider Seiten. Eine schriftliche Fassung schafft Klarheit; nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber wesentliche Änderungen ohnehin schriftlich mitteilen. Bei Arbeitszeitverkürzung wird der Urlaub auf die neue Zahl der Arbeitstage umgerechnet; bereits erworbener Urlaub bleibt erhalten.

Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto: Flexibel mit Arbeitszeitkonto

Ein Arbeitszeitkonto macht Arbeitszeit flexibel. Die Vereinbarung legt Grenzen, Ausgleich und die Abrechnung beim Ausscheiden fest.

Auf dem Arbeitszeitkonto werden Mehr- und Minderarbeit gesammelt und später ausgeglichen. Wichtig sind klare Grenzen, ein Ausgleichszeitraum und die Regel für das Ausscheiden. Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht; oft regelt eine Betriebsvereinbarung das Konto bereits. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten weiter.

Vereinbarung über Rufbereitschaft: Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst?

Wer in Rufbereitschaft ist, muss erreichbar sein, aber nicht am Arbeitsplatz. Die Vereinbarung regelt Zeiten, Vergütung und Ruhezeiten.

Bei Rufbereitschaft wählen Beschäftigte ihren Aufenthaltsort frei; nur der Einsatz ist Arbeitszeit. Beim Bereitschaftsdienst müssen sie sich an einem vorgegebenen Ort aufhalten; dann zählt die ganze Zeit als Arbeitszeit. Ist die Reaktionszeit sehr kurz, kann Rufbereitschaft rechtlich wie Arbeitszeit zu behandeln sein. Achten Sie auf die Ruhezeit von in der Regel elf Stunden.

Jobsharing-Vereinbarung (zwei Personen teilen sich eine Stelle): Jobsharing im Überblick

Beim Jobsharing teilen sich zwei Menschen eine Vollzeitstelle. Die Vereinbarung regelt Aufteilung, Übergaben und Abstimmung.

Jobsharing ist in § 13 TzBfG geregelt. Beide Personen haben eigene Teilzeitverträge. Eine Vertretungspflicht besteht nicht automatisch. Die Kündigung wegen des Ausscheidens der Partnerin oder des Partners ist unwirksam. Entscheidend für den Erfolg sind gute Übergaben und klare Zuständigkeiten, auch nach außen.

Dienstwagenüberlassung (Dienstwagenvertrag): Dienstwagen klar regeln

Die Vereinbarung regelt, wie Mitarbeiter den Dienstwagen nutzen, wer die Kosten trägt und was bei Rückgabe gilt.

Ein Dienstwagen mit privater Nutzung ist ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss: entweder pauschal nach der 1-Prozent-Regelung oder anhand eines Fahrtenbuchs. Die Vereinbarung sollte Nutzung, Kosten, Haftung, Widerrufsmöglichkeit und Rückgabe regeln. Bei Freistellung oder längerer Krankheit kommt ein Widerruf in Betracht, wenn der Vertrag ihn vorsieht.

Zielvereinbarung (mit Bonus oder Entwicklungszielen): Gute Ziele

Klare Ziele motivieren. Die Vorlage legt Ziele, Messgrößen und Gewichtung fest, auf Wunsch mit Bonusregel.

Ziele sollten SMART sein: spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert. Nach der Rechtsprechung muss der Arbeitgeber Ziele rechtzeitig vereinbaren; versäumt er das, kann ein Schadensersatzanspruch in Höhe des entgangenen Bonus entstehen. Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei Bonussystemen Mitbestimmungsrechte.

Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel: Rückzahlungsklauseln

Bezahlt der Arbeitgeber eine teure Fortbildung, wird oft eine Rückzahlung bei frühem Ausscheiden vereinbart. Die Vorlage regelt das transparent.

Rückzahlungsklauseln sind nur wirksam, wenn die Fortbildung den Beschäftigten einen geldwerten Vorteil bringt, die Bindungsdauer im Verhältnis zur Dauer der Fortbildung angemessen ist und der Betrag zeitanteilig sinkt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen sie nicht an jede Eigenkündigung anknüpfen: Wer etwa aus Gründen kündigt, die der Arbeitgeber gesetzt hat, oder dauerhaft krank wird, darf nicht zur Rückzahlung verpflichtet sein. Als grobe Orientierung gelten etwa: bis ein Monat Fortbildung sechs Monate Bindung, bis zwei Monate ein Jahr, längere Fortbildungen entsprechend mehr.

Mankoabrede (Haftung für Kassen- und Warenfehlbestände): Haftung für Fehlbestände

Ohne besondere Vereinbarung haften Beschäftigte für Kassenfehlbestände nur eingeschränkt. Eine wirksame Mankoabrede braucht einen angemessenen finanziellen Ausgleich.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine verschuldensunabhängige Haftung für Kassen- oder Warenfehlbestände nur wirksam, wenn die oder der Beschäftigte ein angemessenes Mankogeld erhält und die Haftung auf dessen Höhe begrenzt ist. Zudem muss alleiniger Zugriff auf Kasse oder Bestand bestehen. Ohne Mankoabrede gelten die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung, und der Arbeitgeber muss ein Verschulden nachweisen. Lohnabzüge sind nur im pfändbaren Umfang zulässig.

Vereinbarung über Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze (§ 41 SGB VI): Länger arbeiten, sauber geregelt

Endet der Arbeitsvertrag mit Erreichen der Regelaltersgrenze, können beide Seiten den Beendigungszeitpunkt noch während des Arbeitsverhältnisses hinausschieben. Die Vorlage hält das schriftlich fest.

Sieht der Arbeitsvertrag eine Beendigung mit Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Parteien nach § 41 Satz 3 SGB VI den Beendigungszeitpunkt während des Arbeitsverhältnisses hinausschieben, auch mehrfach. Die Vereinbarung muss vor dem ursprünglichen Endtermin schriftlich von beiden Seiten unterzeichnet werden (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Werden zugleich Tätigkeit, Arbeitszeit oder Vergütung geändert, ist umstritten, ob die Sonderregel noch greift – dann beraten lassen. Zur Rentenversicherung und zum Rentenaufschub informiert die Deutsche Rentenversicherung; Stand prüfen.

Homeoffice-Tage-Nachweis (Homeoffice-Pauschale): Homeoffice-Pauschale

Für jeden Homeoffice-Tag gibt es eine Steuerpauschale. Der Nachweis hilft, die Tage korrekt zu zählen.

Seit 2023 gibt es für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten, eine Pauschale von 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Sie zählt zu den Werbungskosten und wird nur wirksam, wenn diese insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen. Eine eigene Liste erleichtert die Angaben; Arbeitgeberbescheinigungen sind nicht vorgeschrieben, aber hilfreich. Steuerliche Regeln können sich ändern.

Typische Fehler: Zusatzvereinbarungen (Homeoffice, Dienstwagen, Homeoffice-Nachweis und mehr)

  • Datenschutzregeln fehlen.
  • Arbeitszeiterfassung ist nicht geregelt.
  • Kostenübernahme bleibt offen.
  • Urlaub nicht angepasst.
  • Keine Obergrenze.
  • Reaktionszeit zu kurz.

Zusatzvereinbarungen (Homeoffice, Dienstwagen, Homeoffice-Nachweis und mehr) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Zusatzvereinbarungen (Homeoffice, Dienstwagen, Homeoffice-Nachweis und mehr)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Vereinbarung über Arbeit im Homeoffice

Arbeitgeber: Muster GmbH, Firmenweg 5, 79108 Freiburg

Arbeitnehmer(in): Anna Beispiel, Lindenweg 12, 79312 Emmendingen

§ 1 Ort und Umfang

Ab dem 01.01.2027 erbringt der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zeitweise im Homeoffice, und zwar an folgenden Tagen: 2 Tage pro Woche (Dienstag und Donnerstag). Arbeitsort ist: Lindenweg 12, 79312 Emmendingen. Ein dauerhafter Wechsel des Arbeitsorts ist damit nicht verbunden; die übrigen Arbeitstage werden im Betrieb geleistet.

§ 2 Arbeitszeit und Erreichbarkeit

Die vertragliche Arbeitszeit bleibt unverändert. Der Arbeitnehmer ist während der Kernzeit (8:00 bis 16:30 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Arbeitszeitgesetz, Pausen und Ruhezeiten sind einzuhalten, die Arbeitszeit ist zu erfassen.

§ 3 Ausstattung und Kosten

Der Arbeitgeber stellt Laptop, Zubehör und Zugänge. Der Arbeitnehmer nutzt sie ausschließlich dienstlich. Weitergehende Kosten werden nicht erstattet, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

§ 4 Datenschutz und Datensicherheit

Der Arbeitnehmer stellt sicher, dass Dritte (auch Familienangehörige) keinen Zugriff auf dienstliche Daten und Unterlagen haben. Dokumente sind verschlossen aufzubewahren, Bildschirme zu sperren. Es gelten die Datenschutz- und IT-Richtlinien des Arbeitgebers sowie die Verschwiegenheitspflichten.

§ 5 Arbeitsschutz

Der Arbeitnehmer richtet einen geeigneten Arbeitsplatz ein. Der Arbeitgeber darf nach Terminvereinbarung den Arbeitsplatz zur Überprüfung der Arbeitsschutzvorgaben besichtigen. Unfälle im Homeoffice während der Arbeit sind unverzüglich zu melden (gesetzliche Unfallversicherung).

§ 6 Widerruf und Beendigung

Beide Seiten können die Vereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich beenden, der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen. Dies gilt nicht für das Arbeitsverhältnis im Übrigen.

§ 7 Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Freiburg, 10.10.2026

Arbeitgeber
Muster GmbH
Arbeitnehmer(in)
Anna Beispiel

Rechtsgrundlagen

Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 41 SGB VI, § 13 TzBfG, § 14 TzBfG. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen zu: Zusatzvereinbarungen (Homeoffice, Dienstwagen, Homeoffice-Nachweis und mehr)

Habe ich Anspruch auf Homeoffice?

Nur, wenn Vertrag, Tarif oder Betriebsvereinbarung es vorsehen.

Wer zahlt Strom und Internet?

Das regelt die Vereinbarung, teilweise Pauschale oder steuerliche Absetzbarkeit.

Gilt die gesetzliche Unfallversicherung?

Bei betrieblich bedingten Tätigkeiten im Homeoffice grundsätzlich ja.

Muss eine Vertragsänderung schriftlich sein?

Schriftlich ist dringend zu empfehlen; wesentliche Änderungen sind nachzuweisen.

Verfallen Plusstunden?

Das sollte die Vereinbarung klar regeln; ein ersatzloser Verfall ist problematisch.

Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?

Grundsätzlich nur die Einsätze.

Muss ich meine Jobsharing-Partnerin vertreten?

Nur wenn das im Einzelfall vereinbart wird.

Muss ich die private Nutzung versteuern?

Ja, als geldwerter Vorteil nach 1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch.

Was sind SMART-Ziele?

Spezifisch, messbar, erreichbar, relevant, terminiert.

Passende Vorlagen

  • Arbeitsvertrag Vorlage – Arbeitsverträge in mehreren Formen sowie Nachweisgesetz, Probearbeit, Datenschutzverpflichtung und Personalfragebogen.
  • Steuern Selbstständige Vorlage – Checklisten zu Steuern für Selbstständige und zur Steuererklärung mit den nötigen Unterlagen und Belegen.
  • Urlaubsplan Vorlage – Tabellen für Urlaub, Arbeitszeiterfassung, Rufbereitschaft, Personalbedarf, Übergaben und Homeoffice-Wochen.

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Keine Rechtsberatung – Nutzung auf eigene Verantwortung: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Prüfen Sie jedes Dokument selbst und passen Sie es an Ihren Fall an. Leon Blatz übernimmt keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Vollständiger Haftungsausschluss