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Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Ersthelfer und mehr): Vorlage und Hinweise

Gefährdungsbeurteilung, Bestellungen, Unterweisung, Ersthelfer, Beinaheunfälle, Arbeitszeit, Pausen und Notfallkontakte.

Wählen Sie den Bereich: Beurteilung, Bestellung und Unterweisung, Notfall oder Arbeitszeit. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Arbeitsschutz: die passende Variante wählen

Wählen Sie den Bereich: Beurteilung, Bestellung und Unterweisung, Notfall oder Arbeitszeit.

  • Gefährdungsbeurteilung Büro und Bildschirmarbeit (Checkliste): Gefährdungsbeurteilung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze: Arbeitsplatz, Beleuchtung, Klima, psychische Belastung und Maßnahmen.
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (Checkliste für Arbeitgeber): Psychische Belastung bei der Arbeit systematisch beurteilen: Arbeitsinhalt, Organisation, soziale Beziehungen, Umgebung, Maßnahmen und Dokumentation nach ArbSchG.
  • Hitze am Arbeitsplatz (Checkliste für Arbeitgeber): Maßnahmen bei Hitze nach ASR A3.5: Temperaturgrenzen 26, 30 und 35 °C, Sonnenschutz, Lüftung, Getränke, Arbeitszeit, Kleidung und Schutz im Freien.
  • Alleinarbeit sicher organisieren (Checkliste für Arbeitgeber): Allein arbeitende Beschäftigte schützen: Gefährdungsbeurteilung, verbotene Alleinarbeit, Überwachung, Personen-Notsignal-Geräte, Notfallkette und Unterweisung.
  • Homeoffice-Arbeitsplatz einrichten (Checkliste Ergonomie): Gesund im Homeoffice arbeiten: Tisch, Stuhl, Bildschirm, Licht, Lärm, Pausen, Datenschutz, Technik, Unfallversicherung und steuerliche Pauschale.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement einführen (Checkliste): Gesundheit im Betrieb fördern: Analyse, Ziele, Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, Angebote, steuerfreie Leistungen, BEM und Erfolgskontrolle.
  • Bestellung einer oder eines Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII): Schriftliche Bestellung zur bzw. zum Sicherheitsbeauftragten: Zuständigkeitsbereich, Aufgaben, Ausbildung, Beteiligung des Betriebsrats und Hinweis auf fehlende Haftung.
  • Bestellung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer: Schriftliche Benennung von Brandschutzhelfern durch den Arbeitgeber: Bereich, Aufgaben im Brandfall und bei der Räumung, Ausbildung und regelmäßige Auffrischung.
  • Unterweisungsnachweis (Arbeitsschutz-Unterweisung dokumentieren): Sicherheitsunterweisung nach § 12 ArbSchG dokumentieren: Thema, Datum, Unterweisende(r), Teilnehmende mit Unterschrift.
  • Ersthelfer-Liste für den Betrieb (Aushang): Aushang mit Ersthelfern, Standort, Telefon und Datum der letzten Fortbildung, dazu Notrufnummer und Standort von Verbandkasten und Defibrillator.
  • Notfallkontakte der Mitarbeitenden (Liste): Freiwillige Notfallkontakte im Betrieb: Name, Notfallperson, Beziehung, Telefon, Hinweise und Einwilligung – datenschutzgerecht für den Ernstfall.
  • Beinaheunfall melden (Meldebogen Arbeitsschutz): Meldebogen für Beinaheunfälle und gefährliche Situationen im Betrieb: Ort, Zeit, Ablauf, mögliche Folgen, Ursache, Sofortmaßnahme und Verbesserungsvorschlag.
  • Arbeitszeitgesetz einhalten (Checkliste): Regeln des Arbeitszeitgesetzes: Höchstarbeitszeit, Ausgleichszeitraum, Pausen, Ruhezeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und Zeiterfassung.
  • Pausenplan für Teams (Schicht, Laden, Praxis): Pausen im Team planen: Mitarbeiter, Arbeitszeit, Pause von–bis, Dauer, Vertretung – damit gesetzliche Pausen eingehalten werden und der Betrieb läuft.

Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber die Gefährdungen für ihre Beschäftigten beurteilen, Maßnahmen festlegen und das dokumentieren. Für Bildschirmarbeit gilt die Arbeitsstättenverordnung. Ausdrücklich gehören auch psychische Belastungen dazu. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen dabei.

Hinweise

Arbeitsrecht hängt vom Einzelfall, vom Arbeits- und Tarifvertrag und von Betriebsvereinbarungen ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa vom Betriebsrat, der Gewerkschaft oder einer Fachanwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (Checkliste für Arbeitgeber): Psyche gehört zum Arbeitsschutz

Arbeitgeber müssen auch psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Die Checkliste führt durch die typischen Merkmalsbereiche und Schritte.

Seit 2013 nennt das Arbeitsschutzgesetz die psychische Belastung bei der Arbeit ausdrücklich als Gefährdungsfaktor (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Beurteilt werden nicht einzelne Personen, sondern die Arbeitsbedingungen. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) und die Unfallversicherungsträger bieten Leitlinien und Instrumente. Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung ein Mitbestimmungsrecht. Die Dokumentation ist Pflicht und kann von der Aufsichtsbehörde verlangt werden.

Hitze am Arbeitsplatz (Checkliste für Arbeitgeber): Wenn es heiß wird

Im Sommer wird es in Büros und Hallen schnell zu heiß. Die Checkliste zeigt, ab welcher Temperatur was zu tun ist.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 nennt Richtwerte: Die Lufttemperatur soll 26 °C nicht überschreiten; darüber sollen, ab 30 °C müssen Maßnahmen ergriffen werden. Ein Anspruch auf „Hitzefrei“ besteht nicht, wohl aber auf wirksamen Gesundheitsschutz. Die Maßnahmen gehören in die Gefährdungsbeurteilung.

Alleinarbeit sicher organisieren (Checkliste für Arbeitgeber): Allein, aber nicht ohne Hilfe

Wer allein arbeitet, bekommt im Notfall womöglich keine Hilfe. Die Checkliste hilft Arbeitgebern, Alleinarbeit zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Alleinarbeit ist nicht grundsätzlich verboten, muss aber in der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz berücksichtigt werden. Für gefährliche Arbeiten verlangt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 eine geeignete Überwachung; manche Tätigkeiten dürfen gar nicht allein ausgeführt werden. Hinweise zu Personen-Notsignal-Anlagen geben die Regeln und Informationen der DGUV und der Berufsgenossenschaften – Stand prüfen. Für Jugendliche und werdende Mütter gelten zusätzliche Schutzvorschriften.

Homeoffice-Arbeitsplatz einrichten (Checkliste Ergonomie): Gut arbeiten zu Hause

Wer regelmäßig zu Hause arbeitet, braucht einen guten Arbeitsplatz. Die Checkliste hilft bei Ergonomie, Datenschutz und Organisation.

Für echte Telearbeitsplätze gelten die Regeln der Arbeitsstättenverordnung; bei mobiler Arbeit bleibt der Arbeitgeber für Gesundheitsschutz und Unterweisung verantwortlich. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt auch im Homeoffice bei betrieblichen Tätigkeiten. Steuerlich gibt es die Homeoffice-Pauschale je Arbeitstag zu Hause bis zu einem Jahreshöchstbetrag.

Betriebliches Gesundheitsmanagement einführen (Checkliste): Gesundheit als Führungsaufgabe

Gesunde Mitarbeitende sind seltener krank und motivierter. Die Checkliste hilft, ein Gesundheitsmanagement Schritt für Schritt aufzubauen.

BGM verbindet Arbeitsschutz, BEM und freiwillige Gesundheitsförderung. Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung, oft kostenlos. Zertifizierte Präventionsleistungen sind bis 600 € je Mitarbeiter und Jahr steuer- und beitragsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Die Gefährdungsbeurteilung muss auch psychische Belastungen erfassen.

Bestellung einer oder eines Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII): Augen und Ohren für die Sicherheit

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die Vorlage hält Bestellung, Aufgaben und Rechte schriftlich fest.

Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen nach § 22 SGB VII unter Beteiligung des Betriebsrats Sicherheitsbeauftragte bestellen. Wie viele es sein müssen, richtet sich nach der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse – Stand prüfen. Sicherheitsbeauftragte sind Ansprechpersonen im Team, keine Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung bietet der Unfallversicherungsträger in der Regel kostenfrei an.

Bestellung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer: Erste Hilfe gegen Feuer

Arbeitgeber müssen ausreichend Beschäftigte für Brandbekämpfung und Evakuierung benennen. Die Vorlage dokumentiert Bestellung, Aufgaben und Ausbildung.

Nach § 10 ArbSchG muss der Arbeitgeber Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Die Technische Regel ASR A2.2 nennt als Richtwert einen Anteil von 5 % der Beschäftigten; bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb, Urlaub oder vielen Besuchern können mehr nötig sein. Die Ausbildung soll Theorie und praktische Löschübungen umfassen und regelmäßig, empfohlen sind etwa drei bis fünf Jahre, wiederholt werden – Stand prüfen. Der Betriebsrat ist zu beteiligen.

Unterweisungsnachweis (Arbeitsschutz-Unterweisung dokumentieren): Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz

Arbeitgeber müssen Beschäftigte regelmäßig unterweisen und das nachweisen können. Die Liste dokumentiert Thema und Teilnahme.

Arbeitgeber müssen Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz ausreichend und angemessen unterweisen, bei der Einstellung, bei Veränderungen und regelmäßig, in der Regel mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1). Für Jugendliche gelten halbjährliche Unterweisungen. Die Unterweisung sollte mit Unterschrift dokumentiert werden.

Ersthelfer-Liste für den Betrieb (Aushang): Ersthelfer im Betrieb

Im Notfall muss jeder wissen, wer hilft. Die Liste gehört gut sichtbar an zentrale Stellen im Betrieb.

Arbeitgeber müssen für Erste Hilfe sorgen. Nach der DGUV Vorschrift 1 sind in der Regel bei 2 bis 20 Anwesenden mindestens ein Ersthelfer, darüber in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 % der Beschäftigten nötig. Ersthelfer werden alle zwei Jahre fortgebildet. Aushang, Verbandkästen und Verbandbuch gehören dazu.

Notfallkontakte der Mitarbeitenden (Liste): Datenschutz beachten

Bei einem Unfall am Arbeitsplatz muss schnell jemand informiert werden. Die Liste sammelt freiwillige Notfallkontakte.

Notfallkontakte sind freiwillige Angaben; der Arbeitgeber darf sie nur mit Einwilligung erheben und muss sie vertraulich behandeln. Bewahren Sie die Liste zugriffsgeschützt auf und nutzen Sie sie nur im Notfall. Gesundheitsangaben (z. B. Allergien) sind besonders sensibel.

Beinaheunfall melden (Meldebogen Arbeitsschutz): Aus Fast-Unfällen lernen

Viele Unfälle kündigen sich durch Beinaheunfälle an. Wer sie meldet und auswertet, kann echte Unfälle verhindern. Der Bogen erfasst alle wichtigen Angaben.

Beinaheunfälle sind Ereignisse, bei denen nur durch Zufall niemand verletzt wurde. Eine gesetzliche Meldepflicht an die Berufsgenossenschaft besteht nicht – diese gilt nur für Unfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit. Beschäftigte sind aber nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, festgestellte Gefahren zu melden. Eine offene Meldekultur ohne Schuldzuweisung hilft, Ursachen zu finden und die Gefährdungsbeurteilung zu verbessern.

Arbeitszeitgesetz einhalten (Checkliste): Grenzen der Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz schützt die Gesundheit der Beschäftigten. Die Checkliste fasst die wichtigsten Grenzen zusammen.

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf grundsätzlich acht, höchstens zehn Stunden. Pausen und eine Ruhezeit von elf Stunden sind Pflicht. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen. Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes ist geplant; prüfen Sie den aktuellen Stand.

Pausenplan für Teams (Schicht, Laden, Praxis): Pausen sind Pflicht

In Läden, Praxen und Schichtbetrieben müssen Pausen abgestimmt werden. Der Plan sorgt für Pausen und Besetzung.

Nach dem Arbeitszeitgesetz stehen bei mehr als sechs Stunden Arbeit 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten Pause zu (§ 4 ArbZG); länger als sechs Stunden hintereinander darf ohne Pause nicht gearbeitet werden. Für Jugendliche gelten längere Pausen schon ab 4,5 Stunden. Ein Plan stellt sicher, dass Pausen genommen werden und der Betrieb besetzt bleibt.

Typische Fehler: Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Ersthelfer und mehr)

  • Psychische Belastung vergessen.
  • Keine Maßnahmen festgelegt.
  • Nicht aktualisiert.
  • Nur eine Befragung, aber keine Maßnahmen.
  • Keine Getränke.
  • Alleinarbeit nicht in der Gefährdungsbeurteilung erfasst.

Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Ersthelfer und mehr) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Ersthelfer und mehr)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Checkliste Gefährdungsbeurteilung Büro

Büro 2. OG, Buchhaltung · 07.10.2026

Arbeitsplatz

□Tisch und Stuhl ergonomisch einstellbar
□Bildschirm blendfrei, Oberkante etwa auf Augenhöhe
□Ausreichend Bewegungsfläche
□Kabel sicher verlegt, keine Stolperstellen

Umgebung

□Beleuchtung ausreichend, Tageslicht ohne Blendung
□Raumklima und Lüftung angemessen
□Lärm im Rahmen, Rückzugsmöglichkeiten
□Fluchtwege und Feuerlöscher gekennzeichnet

Organisation und Psyche

□Arbeitsmenge und Zeitdruck angemessen
□Pausen und Unterbrechungen der Bildschirmarbeit möglich
□Erreichbarkeit nach Feierabend geregelt
□Angebotsvorsorge Augen angeboten

Maßnahmen

□Festgestellte Mängel mit Verantwortlichen und Frist
□Unterweisung der Beschäftigten
□Wirksamkeitskontrolle terminiert
□Dokumentation abgelegt

Eigene Punkte

□Homeoffice-Arbeitsplätze einbeziehen

Rechtsgrundlagen

Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 22 SGB VII, § 3 EStG, § 4 ArbZG. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen zu: Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Ersthelfer und mehr)

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung machen?

Der Arbeitgeber, unterstützt von Fachkräften.

Muss sie dokumentiert werden?

Ja.

Gehören psychische Belastungen dazu?

Ja, ausdrücklich.

Ist die Beurteilung Pflicht?

Ja, für jeden Arbeitgeber mit Beschäftigten.

Gibt es Hitzefrei im Büro?

Nein, aber Schutzmaßnahmen sind Pflicht.

Ist Alleinarbeit erlaubt?

Grundsätzlich ja, wenn die Gefährdung beurteilt und geeignete Maßnahmen getroffen sind.

Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

Bei betrieblichen Tätigkeiten ja, auch auf bestimmten Wegen.

Ist BGM Pflicht?

Teile wie Arbeitsschutz und BEM ja, Gesundheitsförderung ist freiwillig.

Ab wann sind Sicherheitsbeauftragte Pflicht?

Bei regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten.

Passende Vorlagen

  • Homeoffice Vorlage – Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag wie Homeoffice oder Dienstwagen und ein Nachweis der Homeoffice-Tage.
  • Urlaubsplan Vorlage – Tabellen für Urlaub, Arbeitszeiterfassung, Rufbereitschaft, Personalbedarf, Übergaben und Homeoffice-Wochen.
  • Mitarbeiterbeurteilung Vorlage – Vorlagen für Probezeitbeurteilung, Einarbeitung, Weiterbildung, Mitarbeiterbefragung, Teammeetings und Bewerberübersicht.
  • Checkliste Arbeitgeber Vorlage – Arbeitgeber-Checklisten von der Einstellung über Abwesenheiten, Kurzarbeit und Benefits bis zu Kündigung und Austritt.

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Keine Rechtsberatung – Nutzung auf eigene Verantwortung: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Prüfen Sie jedes Dokument selbst und passen Sie es an Ihren Fall an. Leon Blatz übernimmt keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Vollständiger Haftungsausschluss