Abfindung verlangen Vorlage – Verhandlung bei Kündigung

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Abfindung verlangen (Verhandlungsschreiben): Vorlage und Hinweise

Bei Kündigung oder Aufhebung lässt sich oft eine Abfindung verhandeln. Das Schreiben nennt Beschäftigungsdauer, Gehalt und Vorschlag.

Bei Kündigung oder Aufhebung lässt sich oft eine Abfindung verhandeln. Das Schreiben nennt Beschäftigungsdauer, Gehalt und Vorschlag. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Abfindung: kein Automatismus

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen (§ 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit Angebot). Üblich ist eine Verhandlung, oft nach der Faustformel 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Wichtig: Frist von drei Wochen für die Kündigungsschutzklage und mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag.

Hinweise

  • Lassen Sie sich arbeitsrechtlich beraten (Gewerkschaft, Anwalt).
  • Prüfen Sie steuerliche Behandlung der Abfindung.
  • Siehe Aufhebungsvertrag.

Fristen und Rechtslage können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand und lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Typische Fehler: Abfindung verlangen (Verhandlungsschreiben)

  • Die Klagefrist wird verpasst.
  • Sperrzeit wird nicht bedacht.
  • Steuern werden nicht geprüft.

Abfindung verlangen (Verhandlungsschreiben) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Abfindung verlangen (Verhandlungsschreiben)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Muster GmbH
Geschäftsführung / Personalabteilung
Firmenweg 5
54321 Beispielstadt
Emmendingen, 05.10.2026

Verhandlung über eine Abfindung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die Kündigung vom 01.10.2026. Ich bin seit dem 01.04.2016 (10 Jahre) in Ihrem Unternehmen beschäftigt, mein Bruttomonatsgehalt beträgt 3.400,00 €.

Ich bin bereit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, wenn eine angemessene Abfindung gezahlt wird. Als Orientierung dient üblicherweise ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr (Richtwert, kein Anspruch). Ich schlage eine Abfindung von 17.000,00 € brutto vor.

Bitte teilen Sie mir bis zum 15.10.2026 mit, ob Sie dazu bereit sind. Weitere Punkte (Freistellung, Zeugnis, Resturlaub) können wir im Gespräch klären.

Zur Wahrung meiner Rechte weise ich darauf hin, dass ich die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage von drei Wochen beachte und mir rechtliche Schritte vorbehalte.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Abfindung verlangen (Verhandlungsschreiben)

Habe ich Anspruch auf Abfindung?

Nur in Ausnahmefällen, meist ist sie verhandelbar.

Wie hoch ist sie?

Als Faustformel ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr.

Welche Frist gilt für Klage?

Drei Wochen nach Zugang der Kündigung.

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