Start › Ratgeber › Resturlaub

Resturlaub – Verfall, Übertragung bis 31. März und Auszahlung

Zum Jahresende stellt sich oft die Frage, was mit nicht genommenem Urlaub passiert. Die Antwort hängt von Gesetz, Vertrag und davon ab, ob der Arbeitgeber rechtzeitig informiert hat.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren

Grundsatz: Urlaub im laufenden Jahr

Der gesetzliche Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig. Der übertragene Urlaub muss dann in der Regel bis zum 31. März genommen werden. Arbeits- oder Tarifverträge können günstigere Regeln enthalten.

Kein Verfall ohne Hinweis

Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten rechtzeitig und klar auf den offenen Urlaub und den drohenden Verfall hingewiesen und ihn aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen. Fehlt dieser Hinweis, bleibt der Anspruch in der Regel bestehen.

Bei langer Krankheit

Wer wegen Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen konnte, behält ihn länger. Nach der Rechtsprechung verfällt er in diesen Fällen grundsätzlich 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Bei Krankheit im Urlaub werden die Krankheitstage mit ärztlichem Attest nicht angerechnet.

Auszahlung

Eine Auszahlung von Urlaub im laufenden Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Endet das Arbeitsverhältnis und kann der Urlaub nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten, also auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Beachten Sie vertragliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung.

Praktische Tipps

  • Planen Sie Urlaub früh und beantragen Sie ihn schriftlich.
  • Lassen Sie sich den Urlaubsstand bestätigen.
  • Bewahren Sie Hinweise des Arbeitgebers zum Verfall auf.

Passende Vorlagen

Häufige Fragen

Verfällt mein Urlaub am 31. Dezember?

Nur wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat und keine Übertragungsgründe vorliegen.

Bis wann kann übertragener Urlaub genommen werden?

In der Regel bis zum 31. März des Folgejahres.

Bekomme ich Resturlaub ausgezahlt?

Bei Ende des Arbeitsverhältnisses ja, wenn er nicht mehr genommen werden kann.

Weitere Ratgeber

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.