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Elternzeit beantragen – Fristen, Form und Kündigungsschutz

Eltern haben Anspruch auf Elternzeit. Damit alles klappt, müssen Frist und Form stimmen. Ein Fehler kann den Beginn verzögern.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Anspruch und Dauer

Jeder Elternteil kann bis zu drei Jahre Elternzeit je Kind nehmen, bis zu 24 Monate davon zwischen dem dritten und achten Geburtstag. Beide Eltern können gleichzeitig Elternzeit nehmen. Anspruch besteht gegenüber dem Arbeitgeber, die Zeit ist unbezahlt, das Elterngeld ist eine eigene Leistung.

Frist und Form

Sie müssen die Elternzeit schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift beantragen: spätestens sieben Wochen vor Beginn für die Zeit bis zum dritten Geburtstag, 13 Wochen für die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag. Nennen Sie den Zeitraum, für den Sie Elternzeit nehmen, verbindlich für die ersten zwei Jahre.

Kündigungsschutz

Ab der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn (bei Kindern über drei Jahren 14 Wochen), besteht besonderer Kündigungsschutz. Er dauert bis zum Ende der Elternzeit. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Behörde zulässig.

Teilzeit in der Elternzeit

Sie dürfen in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt, unter Voraussetzungen auch bei einem anderen Arbeitgeber. Dafür sind eigene Anträge und Fristen nötig.

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Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber zustimmen?

Nein, die Elternzeit ist Ihr Rechtsanspruch, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Kann ich die Elternzeit verlängern?

Ja, mit Zustimmung des Arbeitgebers oder unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne.

Bekomme ich in der Elternzeit Urlaub?

Der Arbeitgeber darf den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

Weitere Ratgeber

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.