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Arbeitszeugnis – Noten, Zeugnissprache und Formulierungen

Im Arbeitszeugnis steckt eine eigene Sprache. Ein Satz kann viel über die Note aussagen, selbst wenn er freundlich klingt.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Ihr Anspruch

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Auf Verlangen muss es qualifiziert sein, also Leistung und Verhalten beurteilen. Es muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein.

Notenstufen

  • sehr gut: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  • gut: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • befriedigend: „zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit“
  • mangelhaft: „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“

Typische Fallen

  • Fehlende Aussagen, etwa zu Verhalten oder Dank, wirken negativ.
  • „Er bemühte sich“ deutet auf mangelnde Leistung hin.
  • Fehlt der Schlusssatz mit Dank und guten Wünschen, ist das auffällig.

Wenn das Zeugnis schlecht ist

Bitten Sie den Arbeitgeber schriftlich um Berichtigung und begründen Sie Ihre Wünsche. Bei Streit kann das Arbeitsgericht helfen. Beachten Sie Fristen, etwa Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag. Sprechen Sie vorab mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt.

Passende Vorlagen

Häufige Fragen

Muss ich um ein Zeugnis bitten?

Ja, in vielen Fällen sollten Sie es ausdrücklich anfordern.

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel bei Vorgesetztenwechsel.

Darf das Zeugnis Krankheiten erwähnen?

Nein, Krankheitszeiten dürfen grundsätzlich nicht erwähnt werden.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.