Vorauszahlung erhöhen Vorlage – § 560 Abs. 4 BGB

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Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung (Schreiben des Vermieters): Vorlage und Hinweise

Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung, kann der Vermieter die Vorauszahlung anpassen. Das Schreiben begründet den neuen Betrag nachvollziehbar.

Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung, kann der Vermieter die Vorauszahlung anpassen. Das Schreiben begründet den neuen Betrag nachvollziehbar. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Vorauszahlung anpassen

Nach einer Abrechnung kann jede Vertragspartei die Vorauszahlungen durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Maßstab ist das Ergebnis der letzten Abrechnung; konkret absehbare Kostensteigerungen dürfen berücksichtigt werden, ein pauschaler Sicherheitszuschlag nicht. Die Anpassung gilt ab der nächsten Fälligkeit nach Zugang; die Abrechnung muss formell ordnungsgemäß sein.

Hinweise

Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung (Schreiben des Vermieters)

  • Pauschaler Zuschlag.
  • Fehlerhafte Abrechnung als Grundlage.
  • Nicht in Textform.

Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung (Schreiben des Vermieters) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung (Schreiben des Vermieters)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Anna Beispiel
Lindenweg 12
79098 Freiburg
Emmendingen, 09.10.2026

Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung nach der Abrechnung 2025

Sehr geehrte Frau Beispiel,

nach der Betriebskostenabrechnung für 2025 betragen Ihre umlagefähigen Kosten 2.640,00 €, also rund 220,00 € im Monat. Ihre bisherige Vorauszahlung beträgt 180,00 €.

Gemäß § 560 Abs. 4 BGB passe ich die monatliche Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe an und berücksichtige dabei eine konkret absehbare Kostensteigerung von 5 %. Die neue Vorauszahlung beträgt ab dem 01.12.2026 monatlich 231,00 €.

Bitte passen Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend an. Die Nettokaltmiete bleibt unverändert.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung (Schreiben des Vermieters)

Wann darf ich die Vorauszahlung erhöhen?

Nach einer Abrechnung, in angemessener Höhe.

Darf ich einen Sicherheitszuschlag nehmen?

Nur für konkret absehbare Steigerungen.

Ab wann gilt die neue Höhe?

Ab der nächsten Fälligkeit nach Zugang.

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