Betriebskostenvorauszahlung anpassen Vorlage – Schreiben an den Vermieter

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Anpassung Betriebskostenvorauszahlung: Vorlage und Hinweise

Nach einer Abrechnung kann jede Partei eine Anpassung der Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen.

Nach einer Abrechnung kann jede Partei eine Anpassung der Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Vorauszahlungen anpassen

Nach einer Betriebskostenabrechnung kann jede Vertragspartei durch Erklärung in Textform eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe verlangen (§ 560 Abs. 4 BGB). Grundlage ist das Ergebnis der letzten Abrechnung. Dadurch vermeiden Sie hohe Nachzahlungen oder überhöhte Vorauszahlungen.

Hinweise

  • Die Anpassung wirkt ab dem Monat, der nach Zugang folgt, nach Vereinbarung.
  • Eine Erhöhung sollte sich an den tatsächlichen Kosten orientieren.
  • Prüfen Sie die Abrechnung auf Fehler vor der Anpassung.

Typische Fehler: Anpassung Betriebskostenvorauszahlung

  • Die Anpassung wird ohne Bezug auf die Abrechnung gefordert.
  • Betrag ist unangemessen hoch.
  • Die Erklärung erfolgt nicht in Textform.

Anpassung Betriebskostenvorauszahlung erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Anpassung Betriebskostenvorauszahlung

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Thomas Müller
Hauptstraße 40
79098 Freiburg
Emmendingen, 05.10.2026

Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung

Sehr geehrter Herr Müller,

die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025 schließt mit einem Guthaben von 240,00 €. Die monatliche Vorauszahlung beträgt aktuell 180,00 €.

Nach § 560 Abs. 4 BGB verlange ich daher eine Anpassung der Vorauszahlung in angemessener Höhe auf 160,00 € monatlich ab 01.12.2026. Die bisherigen Vorauszahlungen waren deutlich höher als die tatsächlichen Kosten.

Bitte bestätigen Sie die Anpassung schriftlich. Sollten Sie die Änderung ablehnen, bitte ich um eine Begründung.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Anpassung Betriebskostenvorauszahlung

Darf der Vermieter die Vorauszahlung erhöhen?

Nach einer Abrechnung in angemessener Höhe, wenn die Vorauszahlungen zu niedrig waren.

Kann ich eine Senkung verlangen?

Ja, wenn die Abrechnung ein Guthaben zeigt.

Muss der Vermieter zustimmen?

Der Anspruch besteht kraft Gesetzes, er muss nur in Textform erklärt werden.

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