Indexmiete Erhöhung prüfen Vorlage – Nachfrage oder Beanstandung

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Indexmiete: Erhöhung prüfen und beantworten: Vorlage und Hinweise

Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex. Das Schreiben fordert die Berechnung an oder rügt Fehler.

Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex. Das Schreiben fordert die Berechnung an oder rügt Fehler. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Indexmiete verstehen

Bei einer Indexmiete (§ 557b BGB) richtet sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Erhöhungen müssen in Textform erklärt und mit Indexständen begründet werden. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben; die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Erhöhungen wegen Modernisierung sind bei Indexmiete nur eingeschränkt möglich. Sinkt der Index, kann der Mieter eine Senkung verlangen.

Hinweise

Mietrecht ist komplex und hängt vom Einzelfall und vom Mietvertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Indexmiete: Erhöhung prüfen und beantworten

  • Indexstände nicht geprüft.
  • Jahresfrist übersehen.
  • Zu früh gezahlt.

Indexmiete: Erhöhung prüfen und beantworten erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Indexmiete: Erhöhung prüfen und beantworten

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Thomas Müller
Hauptstraße 40
79098 Freiburg
Emmendingen, 07.10.2026

Ihre Erklärung zur Anpassung der Indexmiete

Sehr geehrter Herr Müller,

Ihre Erklärung vom 20.09.2026, mit der Sie die Miete von 900,00 € auf 945,00 € ab dem 01.10.2026 anheben wollen, habe ich geprüft.

Die Erklärung nennt nicht den alten und neuen Indexstand und nicht die Berechnung. Außerdem ist seit der letzten Anpassung noch kein Jahr vergangen.

Nach § 557b BGB muss die Erklärung in Textform die eingetretene Änderung des Preisindex sowie die jeweilige Miete oder Erhöhung in einem Geldbetrag angeben; die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, und die geänderte Miete ist erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang zu zahlen. Bis zur Vorlage einer ordnungsgemäßen Erklärung zahle ich die bisherige Miete weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Indexmiete: Erhöhung prüfen und beantworten

Wie oft darf die Indexmiete steigen?

Frühestens nach einem Jahr unveränderter Miete.

Ab wann gilt die neue Miete?

Ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung.

Muss ich zustimmen?

Nein, die Erhöhung wirkt durch Erklärung, wenn sie korrekt ist.

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