Hinweis auf Resturlaub und drohenden Verfall (Schreiben des Arbeitgebers): Vorlage und Hinweise
Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und klar auf Resturlaub und Verfall hingewiesen hat. Das Schreiben erfüllt diese Mitwirkungspflicht.
Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und klar auf Resturlaub und Verfall hingewiesen hat. Das Schreiben erfüllt diese Mitwirkungspflicht. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Mitwirkungsobliegenheit
Nach der Rechtsprechung von EuGH und BAG verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten rechtzeitig, konkret und individuell auf seinen Resturlaub hingewiesen, ihn aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und klar über den Verfall informiert hat. Ohne Hinweis bleibt der Urlaub bestehen und unterliegt grundsätzlich auch nicht der dreijährigen Verjährung. Den Zugang sollten Sie dokumentieren. Bei Langzeiterkrankten gelten Sonderregeln.
Hinweise
Arbeitsrecht hängt vom Einzelfall, vom Arbeits- und Tarifvertrag und von Betriebsvereinbarungen ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa von Gewerkschaft, Betriebsrat, Kammer oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
Typische Fehler: Hinweis auf Resturlaub und drohenden Verfall (Schreiben des Arbeitgebers)
- Hinweis zu spät.
- Nur allgemeiner Aushang.
- Zugang nicht dokumentiert.
Hinweis auf Resturlaub und drohenden Verfall (Schreiben des Arbeitgebers) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Hinweis auf Resturlaub und drohenden Verfall (Schreiben des Arbeitgebers)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Lindenweg 12
70190 Stuttgart
Ihr Resturlaub 2026 – bitte rechtzeitig beantragen
Sehr geehrte Frau Beispiel,
nach unseren Unterlagen stehen Ihnen für das Jahr 2026 noch 9 Urlaubstage zu.
Wir fordern Sie hiermit auf, diesen Urlaub bis zum 31.12.2026 zu beantragen und zu nehmen. Bitte stimmen Sie die Termine mit Ihrer Führungskraft ab; wir werden Ihre Wünsche im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigen.
Wichtiger Hinweis: Urlaub, der bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommen wird, verfällt nach den gesetzlichen bzw. vertraglichen Regeln (Übertragung nur bei dringenden Gründen bis 31.03.). Eine Abgeltung in Geld ist im laufenden Arbeitsverhältnis nicht möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Personalabteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Häufige Fragen zu: Hinweis auf Resturlaub und drohenden Verfall (Schreiben des Arbeitgebers)
Muss ich als Arbeitgeber hinweisen?
Ja, sonst verfällt der Urlaub nicht.
Wann sollte der Hinweis kommen?
So rechtzeitig, dass der Urlaub noch genommen werden kann.
Reicht ein Aushang?
Nein, der Hinweis muss individuell sein.
Passende Vorlagen
- Resturlaub Übersicht Vorlage – Urlaubskonto für Teams: Jahresanspruch, Übertrag, genommene Tage, geplante Tage und Resturlaub je Mitarbeiter, mit Hinweis auf Verfall.
- Urlaubsanspruch Rechner Vorlage – Anteiligen Urlaub berechnen: 1/12 je vollem Beschäftigungsmonat bei Eintritt oder Austritt im Jahr, Rundung und Hinweis auf vollen Anspruch.
- Urlaubsübertragung Antrag Vorlage – Resturlaub ins Folgejahr übertragen: Antrag an den Arbeitgeber mit Grund, Anzahl der Tage und Frist bis 31. März.
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