Urlaubsanspruch berechnen (Teilurlaub bei Ein- oder Austritt): Vorlage und Hinweise
Wer im Laufe des Jahres anfängt oder geht, hat oft nur anteiligen Urlaub. Die Vorlage rechnet die Tage aus.
Wer im Laufe des Jahres anfängt oder geht, hat oft nur anteiligen Urlaub. Die Vorlage rechnet die Tage aus. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Teilurlaub verstehen
Den vollen Urlaub gibt es erst nach sechs Monaten Beschäftigung (Wartezeit). Bei Ein- oder Austritt im Jahr besteht oft nur Teilurlaub von 1/12 je vollem Monat. Scheidet jemand nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, bleibt mindestens der gesetzliche Mindesturlaub. Nicht genommener Urlaub wird bei Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten.
Hinweise
Arbeitsrecht hängt vom Einzelfall, vom Arbeits- und Tarifvertrag und von Betriebsvereinbarungen ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa von Gewerkschaft, Betriebsrat, Kammer oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
Typische Fehler: Urlaubsanspruch berechnen (Teilurlaub bei Ein- oder Austritt)
- Wartezeit nicht beachtet.
- Falsch gerundet.
- Urlaubsbescheinigung des Vorarbeitgebers ignoriert.
Urlaubsanspruch berechnen (Teilurlaub bei Ein- oder Austritt) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Urlaubsanspruch berechnen (Teilurlaub bei Ein- oder Austritt)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Urlaubsanspruch
| Jahresurlaub | 30 Tage |
| Volle Monate | 5 |
| Rechnerischer Anteil | 12,5 Tage |
| Urlaubsanspruch | 13 Tage |
| Bereits genommen | 8 Tage |
| Resturlaub | 5 Tage |
Teilurlaub: 1/12 je vollem Monat (§ 5 BUrlG); Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet. Zu viel gewährter Urlaub kann in der Regel nicht zurückgefordert werden. Tarif- und Arbeitsverträge können günstigere Regeln enthalten.
Häufige Fragen zu: Urlaubsanspruch berechnen (Teilurlaub bei Ein- oder Austritt)
Wann habe ich vollen Urlaub?
Nach sechs Monaten Beschäftigung.
Wie wird gerundet?
Ab einem halben Tag wird aufgerundet.
Was passiert mit Resturlaub beim Austritt?
Er wird abgegolten, wenn er nicht genommen werden kann.
Passende Vorlagen
- Resturlaub Übersicht Vorlage – Urlaubskonto für Teams: Jahresanspruch, Übertrag, genommene Tage, geplante Tage und Resturlaub je Mitarbeiter, mit Hinweis auf Verfall.
- Resturlaub Auszahlung Vorlage – Nicht genommenen Urlaub bei Ende des Arbeitsverhältnisses abgelten lassen, mit Frist und Berechnung.
- Urlaubsbescheinigung Vorlage – Bescheinigung über den im laufenden Jahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub, die der Arbeitgeber beim Ausscheiden ausstellen muss.
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