Streik: Rechte und Pflichten für Beschäftigte (Checkliste): Vorlage und Hinweise
Bei Tarifauseinandersetzungen gibt es viele Unsicherheiten. Die Checkliste fasst die wichtigsten Regeln für Beschäftigte zusammen.
Bei Tarifauseinandersetzungen gibt es viele Unsicherheiten. Die Checkliste fasst die wichtigsten Regeln für Beschäftigte zusammen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Das Streikrecht
Das Streikrecht ergibt sich aus der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG). Rechtmäßig sind Streiks, die von einer Gewerkschaft für ein tariflich regelbares Ziel geführt werden und verhältnismäßig sind. Während des Streiks ruhen Arbeits- und Lohnpflicht. Wer wegen eines Streiks in einem anderen Bereich (Bahn, Kita) nicht zur Arbeit kommt, trägt grundsätzlich selbst das Risiko.
Hinweise
Arbeitsrecht hängt vom Einzelfall, vom Arbeits- und Tarifvertrag und von Betriebsvereinbarungen ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa von Gewerkschaft, Betriebsrat, Kammer oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
Typische Fehler: Streik: Rechte und Pflichten für Beschäftigte (Checkliste)
- Ohne Aufruf gestreikt.
- Notdienst missachtet.
- Bei Bahnstreik einfach zu Hause geblieben.
Streik: Rechte und Pflichten für Beschäftigte (Checkliste) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Streik: Rechte und Pflichten für Beschäftigte (Checkliste)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Checkliste Streik
Anna Beispiel · Muster GmbH, Metall- und Elektroindustrie
Teilnahme
| □ | Streik nur auf Aufruf einer Gewerkschaft (keine „wilden“ Streiks) |
| □ | Auch Nicht-Mitglieder dürfen sich am Streik beteiligen |
| □ | Abmelden bzw. Einstempeln nach den Vorgaben der Streikleitung |
| □ | Beamte dürfen nicht streiken |
Geld
| □ | Für Streikzeit kein Lohn vom Arbeitgeber |
| □ | Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld |
| □ | Auswirkungen auf Sozialversicherung bei langen Streiks prüfen |
Rechte
| □ | Keine Benachteiligung wegen rechtmäßiger Streikteilnahme |
| □ | Notdienstvereinbarungen beachten |
| □ | Keine Pflicht, Arbeit von Streikenden zu übernehmen („Streikbrecherarbeit“) – Einzelfall prüfen |
Wenn ich nicht streike
| □ | Bahn- oder Kita-Streik: Arbeitsweg bzw. Betreuung bleibt eigenes Risiko |
| □ | Mit dem Arbeitgeber Homeoffice, Überstundenabbau oder Urlaub absprechen |
| □ | Bei Aussperrung: Lohnanspruch prüfen lassen |
Eigene Punkte
| □ | Kontakt der Streikleitung notieren |
Häufige Fragen zu: Streik: Rechte und Pflichten für Beschäftigte (Checkliste)
Darf ich als Nicht-Mitglied streiken?
Ja, bei einem Gewerkschaftsaufruf.
Bekomme ich Lohn?
Nein; Mitglieder erhalten Streikgeld.
Was ist bei einem Bahnstreik?
Der Arbeitsweg bleibt Ihr Risiko; Lösung mit dem Arbeitgeber suchen.
Passende Vorlagen
- Beschwerde Betriebsrat Vorlage – Sich als Arbeitnehmer beschweren: Benachteiligung, Überlastung, Konflikt mit Vorgesetzten oder Arbeitsbedingungen – beim Betriebsrat oder der zuständigen Stelle.
- Gewerkschaft austreten Vorlage – Aus der Gewerkschaft austreten: Mitgliedsnummer, Kündigungsfrist laut Satzung und Ende des Rechtsschutzes.
- Freistellung Kind krank Vorlage – Freistellung zur Betreuung eines kranken Kindes beim Arbeitgeber beantragen (Kinderkrankentage).
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