Staffelmiete Vereinbarung Vorlage – nach § 557a BGB

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Staffelmietvereinbarung (Zusatz zum Mietvertrag): Vorlage und Hinweise

Bei der Staffelmiete steht die Mieterhöhung von vornherein fest. Die Vereinbarung nennt jede Stufe mit Datum und Betrag.

Bei der Staffelmiete steht die Mieterhöhung von vornherein fest. Die Vereinbarung nennt jede Stufe mit Datum und Betrag. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Regeln der Staffelmiete

Bei der Staffelmiete (§ 557a BGB) werden künftige Mieterhöhungen im Voraus schriftlich und mit konkretem Betrag (nicht nur in Prozent) festgelegt. Zwischen zwei Stufen muss mindestens ein Jahr liegen. Andere Mieterhöhungen sind in dieser Zeit ausgeschlossen. Ein Kündigungsverzicht des Mieters ist höchstens für vier Jahre zulässig. Wo die Mietpreisbremse gilt, muss jede Stufe für sich zulässig sein.

Hinweise

Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Staffelmietvereinbarung (Zusatz zum Mietvertrag)

  • Prozent statt Euro.
  • Abstand unter einem Jahr.
  • Mietpreisbremse übersehen.

Staffelmietvereinbarung (Zusatz zum Mietvertrag) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Staffelmietvereinbarung (Zusatz zum Mietvertrag)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Staffelmietvereinbarung

zum Mietvertrag vom 01.01.2027 über Lindenweg 12, 2. OG links, 68 m²

Vermieter: Thomas Müller, Hauptstraße 40, 79098 Freiburg
Mieter: Anna Beispiel, Lindenweg 12, 79312 Emmendingen

§ 1 Staffelmiete

Die Nettokaltmiete beträgt zu Beginn 850,00 € monatlich und erhöht sich wie folgt (§ 557a BGB):

AbNettokaltmieteErhöhung
01.01.2028875,00 €25,00 €
01.01.2029900,00 €25,00 €
01.01.2030925,00 €25,00 €

Zwischen zwei Erhöhungen liegt jeweils mindestens ein Jahr. Während der Laufzeit der Staffelmiete sind Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete und wegen Modernisierung ausgeschlossen. Betriebskosten bleiben davon unberührt.

§ 2 Kündigungsausschluss

Das Kündigungsrecht des Mieters ist für 2 Jahr(e) ab Vertragsschluss ausgeschlossen; eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums möglich (höchstens vier Jahre, § 557a Abs. 3 BGB).

§ 3 Mietpreisbremse

Soweit am Ort die Mietpreisbremse gilt, darf jede Staffel die zulässige Höhe zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens nicht überschreiten.

Freiburg, 07.10.2026

Vermieter
Thomas Müller
Mieter
Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Staffelmietvereinbarung (Zusatz zum Mietvertrag)

Wie oft darf die Miete steigen?

Höchstens einmal pro Jahr.

Muss der Betrag genau feststehen?

Ja, in Euro.

Wie lange darf die Kündigung ausgeschlossen sein?

Höchstens vier Jahre.

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