Betriebsratsschulung Vorlage – § 37 Abs. 6 BetrVG

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Betriebsratsschulung: Teilnahme dem Arbeitgeber mitteilen: Vorlage und Hinweise

Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf bezahlte Freistellung für erforderliche Schulungen. Der Betriebsrat beschließt die Teilnahme und teilt sie dem Arbeitgeber rechtzeitig mit.

Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf bezahlte Freistellung für erforderliche Schulungen. Der Betriebsrat beschließt die Teilnahme und teilt sie dem Arbeitgeber rechtzeitig mit. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Schulung für die Betriebsratsarbeit

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder für Schulungen freizustellen, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln – Grundlagenschulungen für neue Mitglieder gelten regelmäßig als erforderlich. Der Betriebsrat entscheidet per Beschluss und teilt Teilnahme und zeitliche Lage rechtzeitig mit. Die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG). Hält der Arbeitgeber betriebliche Notwendigkeiten für nicht berücksichtigt, kann er die Einigungsstelle anrufen. Daneben gibt es einen Anspruch auf Bildungsurlaub nach § 37 Abs. 7 BetrVG.

Hinweise

Arbeitsrecht hängt vom Einzelfall, vom Arbeits- und Tarifvertrag und von Betriebsvereinbarungen ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa von Gewerkschaft, Betriebsrat, Kammer oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

Typische Fehler: Betriebsratsschulung: Teilnahme dem Arbeitgeber mitteilen

  • Kein Beschluss des Gremiums.
  • Zu kurzfristig mitgeteilt.
  • Erforderlichkeit nicht begründet.

Betriebsratsschulung: Teilnahme dem Arbeitgeber mitteilen erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Betriebsratsschulung: Teilnahme dem Arbeitgeber mitteilen

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Betriebsrat der Muster GmbH, Vorsitzende Anna Beispiel
Industriestraße 8
70173 Stuttgart
Muster GmbH
Geschäftsführung
Industriestraße 8
70173 Stuttgart
Stuttgart, 10.10.2026

Teilnahme an einer Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG – Tom Beispiel (erstmals gewählt im Mai 2026)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am 07.10.2026 beschlossen, folgendes Mitglied zu einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu entsenden: Tom Beispiel (erstmals gewählt im Mai 2026).

Seminar: Betriebsverfassungsrecht Teil I – Grundlagen der Betriebsratsarbeit
Veranstalter: Beispiel Bildungswerk e. V.
Zeitraum: 16.–20.11.2026, Ort: Bad Muster
Voraussichtliche Kosten: ca. 1.890 € zzgl. Fahrtkosten

Erforderlichkeit: Herr Beispiel ist neu im Betriebsrat und verfügt noch über keine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts, die für seine Arbeit im Gremium unerlässlich sind.

Wir bitten um Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts und um Übernahme der Kosten nach § 40 BetrVG. Betriebliche Notwendigkeiten bei der zeitlichen Lage haben wir berücksichtigt. Das Seminarprogramm liegt bei.

Mit freundlichen Grüßen

Betriebsrat der Muster GmbH, Vorsitzende Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Betriebsratsschulung: Teilnahme dem Arbeitgeber mitteilen

Wer entscheidet über die Teilnahme?

Der Betriebsrat durch ordnungsgemäßen Beschluss.

Wer zahlt das Seminar?

Der Arbeitgeber, soweit die Schulung erforderlich und die Kosten angemessen sind.

Muss der Arbeitgeber zustimmen?

Nein, er muss rechtzeitig informiert werden; Streit klärt die Einigungsstelle oder das Arbeitsgericht.

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