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Krankheit und Unfall im Job (Wiedereingliederung, BEM, Behinderung und mehr): Vorlage und Hinweise

Vorlagen zu Wiedereingliederung, BEM, Schwerbehinderung, Krankheitszeiten, Arbeits- und Dienstunfall sowie Beihilfe.

Wählen Sie das Thema: Rückkehr nach Krankheit, Schwerbehinderung, Unfall oder Beihilfe für Beamte. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Krankheit Arbeit: die passende Variante wählen

Wählen Sie das Thema: Rückkehr nach Krankheit, Schwerbehinderung, Unfall oder Beihilfe für Beamte.

  • Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) – Stufenplan: Stufenplan für die Wiedereingliederung nach längerer Krankheit: Zeitraum, tägliche Stunden, Tätigkeiten, Einschränkungen und Abstimmung mit Arzt und Arbeitgeber.
  • Antwort auf BEM-Einladung (Betriebliches Eingliederungsmanagement): Auf die Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement antworten: Teilnahme zusagen, Vertrauensperson, Datenschutz oder ablehnen.
  • Krankheitstage-Übersicht (Entgeltfortzahlung und Krankengeld): Eigene Krankheitszeiten festhalten: Zeitraum, Diagnose-Gruppe (optional), AU, Tage, Fortsetzungserkrankung – um 6-Wochen-Grenze und Krankengeld im Blick zu behalten.
  • Schwerbehinderung dem Arbeitgeber mitteilen: Arbeitgeber über Schwerbehinderung oder Gleichstellung informieren: Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Arbeitsplatzanpassung.
  • Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen (Agentur für Arbeit): Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen, um den Arbeitsplatz zu sichern – mit Begründung und Angaben zum Job.
  • Arbeitsunfall (Checkliste für Beschäftigte und Arbeitgeber): Was nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu tun ist: Erste Hilfe, Durchgangsarzt, Unfallanzeige, Verbandbuch und Fristen.
  • Dienstunfall melden (Beamtinnen und Beamte): Unfall im Dienst oder auf dem Dienstweg dem Dienstvorgesetzten melden: Hergang, Verletzungen, Zeugen, Arzt – Grundlage für Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz.
  • Beihilfe richtig beantragen (Checkliste für Beamte): Arztrechnungen, Rezepte und Krankenhauskosten bei der Beihilfestelle einreichen: Belege, Fristen, Bemessungssätze, Voranerkennung, Abgleich mit der PKV.

Schritt für Schritt zurück

Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) ist freiwillig für beide Seiten und wird vom Arzt empfohlen. Während der Maßnahme gelten Beschäftigte weiter als arbeitsunfähig; Krankengeld oder Übergangsgeld läuft weiter. Der Plan sollte mit Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse abgestimmt sein und ist oft Teil des BEM.

Hinweise

Arbeitsrecht hängt vom Einzelfall, vom Arbeits- und Tarifvertrag und von Betriebsvereinbarungen ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa von Gewerkschaft, Betriebsrat, Kammer oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

Antwort auf BEM-Einladung (Betriebliches Eingliederungsmanagement): Was ist das BEM?

Nach längerer Krankheit lädt der Arbeitgeber zum BEM ein. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Schreiben sagt zu oder ab und stellt Bedingungen klar.

Waren Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Ziel ist, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter vorzubeugen. Die Teilnahme ist freiwillig; Sie können eine Vertrauensperson hinzuziehen. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt.

Krankheitstage-Übersicht (Entgeltfortzahlung und Krankengeld): Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Wer öfter krank ist, verliert leicht den Überblick über Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Übersicht schafft Klarheit.

Der Arbeitgeber zahlt bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 EFZG). Bei derselben Erkrankung (Fortsetzungserkrankung) werden Zeiträume zusammengerechnet, sofern nicht sechs Monate dazwischen liegen bzw. zwölf Monate seit Beginn vergangen sind. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Seit 2023 übermitteln Praxen die AU elektronisch; melden müssen Sie sich trotzdem sofort beim Arbeitgeber.

Schwerbehinderung dem Arbeitgeber mitteilen: Rechte bei Schwerbehinderung

Ob Sie Ihre Schwerbehinderung mitteilen, entscheiden Sie selbst. Wer Zusatzurlaub und Schutzrechte nutzen will, informiert den Arbeitgeber.

Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche (§ 208 SGB IX), besonderen Kündigungsschutz (Zustimmung des Integrationsamts) und eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Gleichgestellte erhalten Kündigungsschutz, aber keinen Zusatzurlaub. Ob und wann Sie die Behinderung mitteilen, entscheiden Sie; nach sechs Monaten Beschäftigung darf der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung danach fragen.

Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen (Agentur für Arbeit): Schutz wie bei Schwerbehinderung

Wer einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 hat, kann schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden und erhält dann besonderen Kündigungsschutz. Das Schreiben stellt den Antrag.

Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellt werden, wenn sie ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Zuständig ist die Agentur für Arbeit; der Antrag ist formlos möglich, die Agentur fragt meist Arbeitgeber und Interessenvertretung an. Die Gleichstellung wirkt ab Antragseingang und bringt vor allem den besonderen Kündigungsschutz (Zustimmung des Integrationsamts) sowie Hilfen am Arbeitsplatz, aber keinen Zusatzurlaub. Der Kündigungsschutz greift in der Regel nur, wenn der Antrag mindestens drei Wochen vor Zugang einer Kündigung gestellt wurde – Stand prüfen.

Arbeitsunfall (Checkliste für Beschäftigte und Arbeitgeber): Gesetzlich unfallversichert

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zählen die richtigen Schritte. Die Checkliste fasst sie für beide Seiten zusammen.

Beschäftigte sind bei der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse). Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen muss der Arbeitgeber den Unfall innerhalb von drei Tagen melden (§ 193 SGB VII). Verletzte sollten einen Durchgangsarzt aufsuchen. Auch kleine Verletzungen gehören ins Verbandbuch, um später Ansprüche nachweisen zu können.

Dienstunfall melden (Beamtinnen und Beamte): Unfallfürsorge für Beamte

Beamte sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern erhalten Unfallfürsorge vom Dienstherrn. Dafür muss der Unfall rechtzeitig gemeldet werden.

Dienstunfälle sind nach dem Beamtenversorgungsgesetz (bzw. Landesrecht) innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren zu melden; viele Dienststellen verlangen aber eine unverzügliche Meldung. Bei Anerkennung übernimmt der Dienstherr die Heilbehandlungskosten über die Unfallfürsorge statt Beihilfe und PKV. Auch Wegeunfälle zählen, wenn der direkte Weg genutzt wurde. Stand prüfen.

Beihilfe richtig beantragen (Checkliste für Beamte): Beihilfe und PKV im Zusammenspiel

Beamte erhalten einen Teil ihrer Krankheitskosten als Beihilfe vom Dienstherrn. Die Checkliste sorgt für vollständige Anträge und verpasst keine Fristen.

Die Beihilfe erstattet je nach Bemessungssatz (oft 50 bis 80 Prozent) die beihilfefähigen Aufwendungen; den Rest deckt meist eine private Krankenversicherung. Bund und Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit unterschiedlichen Fristen, Eigenbehalten und Höchstbeträgen. Viele Stellen bieten Apps zum Einreichen. Stand prüfen.

Typische Fehler: Krankheit und Unfall im Job (Wiedereingliederung, BEM, Behinderung und mehr)

  • Zu schnell gesteigert.
  • Krankenkasse nicht informiert.
  • Einschränkungen nicht festgelegt.
  • Frist zur Antwort ignoriert.
  • Fortsetzungserkrankung nicht erkannt.
  • Bescheid nicht beigefügt.

Krankheit und Unfall im Job (Wiedereingliederung, BEM, Behinderung und mehr) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Krankheit und Unfall im Job (Wiedereingliederung, BEM, Behinderung und mehr)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Stufenplan Wiedereingliederung

Mitarbeiter(in) / TätigkeitMax Beispiel, Sachbearbeitung Einkauf
Behandelnde(r) Ärztin / ArztDr. Muster
StufeZeitraumStd. / TagTage / WocheTätigkeiten / Einschränkungen
102.11.–15.11.202635nur Bürotätigkeit, keine Telefonhotline
216.11.–29.11.202645Teilnahme an Teambesprechungen
330.11.–13.12.202665eigene Lieferanten wieder übernehmen
414.12.–20.12.202685volle Tätigkeit, keine Überstunden

Während der Wiedereingliederung bleibt die Person arbeitsunfähig und erhält in der Regel Krankengeld bzw. Übergangsgeld. Abbruch ist jederzeit möglich, wenn es gesundheitlich nicht geht.

Rechtsgrundlagen

Die genannten Vorschriften im amtlichen Wortlaut (gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz): § 74 SGB V, § 44 SGB IX, § 167 SGB IX, § 208 SGB IX, § 2 SGB IX, § 193 SGB VII. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen zu: Krankheit und Unfall im Job (Wiedereingliederung, BEM, Behinderung und mehr)

Bekomme ich Gehalt?

Meist nicht; es läuft Krankengeld oder Übergangsgeld.

Muss der Arbeitgeber zustimmen?

Ja, bei schwerbehinderten Menschen besteht unter Umständen ein Anspruch.

Kann ich abbrechen?

Ja, aus gesundheitlichen Gründen.

Muss ich am BEM teilnehmen?

Nein, die Teilnahme ist freiwillig.

Wie lange zahlt der Arbeitgeber?

Bis zu sechs Wochen je Erkrankung.

Muss ich die Schwerbehinderung mitteilen?

Grundsätzlich nicht, aber für Zusatzurlaub und Schutz ist es nötig.

Muss mein Arbeitgeber zustimmen?

Nein, die Agentur für Arbeit hört ihn nur an; entscheiden muss sie selbst.

Bin ich auf dem Arbeitsweg versichert?

Auf dem direkten Weg in der Regel ja.

Wie schnell muss ich melden?

Möglichst sofort; die Ausschlussfrist beträgt in der Regel zwei Jahre.

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