Nebenkostenvorauszahlung senken Vorlage – nach § 560 BGB

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Nebenkostenvorauszahlung senken (Antrag an Vermieter): Vorlage und Hinweise

Ergibt die Abrechnung ein hohes Guthaben, können Mieter die Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe senken lassen.

Ergibt die Abrechnung ein hohes Guthaben, können Mieter die Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe senken lassen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Vorauszahlungen anpassen

Nach einer Abrechnung können beide Seiten die Vorauszahlungen durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Maßgeblich sind die Kosten der letzten Abrechnung; konkret zu erwartende Kostenänderungen, etwa steigende Energiepreise, dürfen berücksichtigt werden. Eine zu starke Senkung führt sonst zu einer hohen Nachzahlung.

Hinweise

Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Nebenkostenvorauszahlung senken (Antrag an Vermieter)

  • Zu stark gesenkt.
  • Steigende Energiekosten ignoriert.
  • Ohne Abrechnung angepasst.

Nebenkostenvorauszahlung senken (Antrag an Vermieter) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Nebenkostenvorauszahlung senken (Antrag an Vermieter)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Thomas Müller
Hauptstraße 40
79098 Freiburg
Emmendingen, 07.10.2026

Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung

Sehr geehrter Herr Müller,

die Betriebskostenabrechnung für 2025 ergab ein Guthaben von 540,00 €. Die monatlichen Vorauszahlungen von 220,00 € sind damit deutlich zu hoch.

Nach § 560 Abs. 4 BGB passe ich die Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe von 175,00 € monatlich an, beginnend ab Dezember 2026. Die Höhe orientiert sich an den tatsächlichen Kosten des letzten Abrechnungsjahres.

Bitte bestätigen Sie mir die Anpassung kurz.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Nebenkostenvorauszahlung senken (Antrag an Vermieter)

Darf ich die Vorauszahlung selbst senken?

Ja, nach einer Abrechnung auf eine angemessene Höhe.

Wie viel ist angemessen?

Etwa ein Zwölftel der tatsächlichen Jahreskosten.

Braucht es die Zustimmung des Vermieters?

Nein, eine Erklärung in Textform genügt.

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