Nachforderung verspätete Abrechnung Vorlage – Abrechnungsfrist

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Nebenkosten-Nachforderung zurückweisen (Abrechnung zu spät): Vorlage und Hinweise

Rechnet der Vermieter zu spät ab, kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Das Schreiben weist die Forderung zurück.

Rechnet der Vermieter zu spät ab, kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Das Schreiben weist die Forderung zurück. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Die Zwölf-Monats-Frist

Der Vermieter muss über die Betriebskosten jährlich abrechnen; die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Entscheidend ist der Zugang, nicht das Datum auf dem Schreiben. Danach kann er keine Nachzahlung mehr fordern, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten, etwa weil Grundsteuerbescheide nachträglich kamen. Ein Guthaben muss er Ihnen trotzdem auszahlen. Bewahren Sie den Umschlag auf.

Hinweise

Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Nebenkosten-Nachforderung zurückweisen (Abrechnung zu spät)

  • Trotzdem gezahlt.
  • Umschlag weggeworfen.
  • Guthaben nicht eingefordert.

Nebenkosten-Nachforderung zurückweisen (Abrechnung zu spät) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Nebenkosten-Nachforderung zurückweisen (Abrechnung zu spät)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Hausverwaltung Muster GmbH
Objekt Lindenweg 12
Marktplatz 4
79098 Freiburg
Emmendingen, 10.10.2026

Betriebskostenabrechnung 01.01.–31.12.2024 – Zurückweisung der Nachforderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.–31.12.2024 ist mir erst am 14.02.2026 zugegangen (Nachweis: Briefumschlag mit Poststempel 12.02.2026).

Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen, hier also bis zum 31.12.2025. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Gründe dafür sind mir nicht bekannt.

Die Nachforderung über 412,60 € weise ich daher zurück und werde sie nicht zahlen. Bitte bestätigen Sie mir dies schriftlich. Weitere Einwendungen gegen die Abrechnung behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Nebenkosten-Nachforderung zurückweisen (Abrechnung zu spät)

Gilt das auch für ein Guthaben?

Nein, ein Guthaben steht Ihnen auch bei verspäteter Abrechnung zu.

Was zählt: Datum oder Zugang?

Der Zugang beim Mieter.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat.

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