Kabel-TV Nebenkosten Vorlage – Nebenkostenprivileg weg

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Kabel-TV aus den Nebenkosten streichen lassen: Vorlage und Hinweise

Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen ist entfallen. Das Schreiben verlangt, die Kosten aus Abrechnung und Vorauszahlung zu streichen.

Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen ist entfallen. Das Schreiben verlangt, die Kosten aus Abrechnung und Vorauszahlung zu streichen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Ende des Nebenkostenprivilegs

Mit der Reform des Telekommunikationsgesetzes ist das sogenannte Nebenkostenprivileg zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Seitdem können Mieter ihren TV-Empfang frei wählen; Kosten für den Kabelanschluss dürfen nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden. Ausnahmen gibt es für bestimmte Glasfaser-Bereitstellungsentgelte. Prüfen Sie Abrechnungen ab Juli 2024.

Hinweise

Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Kabel-TV aus den Nebenkosten streichen lassen

  • Zwölfmonatsfrist für Einwendungen verpasst.
  • Vorauszahlung nicht angepasst.
  • Betrag nicht beziffert.

Kabel-TV aus den Nebenkosten streichen lassen erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Kabel-TV aus den Nebenkosten streichen lassen

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Thomas Müller
Hauptstraße 40
79098 Freiburg
Emmendingen, 09.10.2026

Kabelanschlusskosten in der Betriebskostenabrechnung 2025

Sehr geehrter Herr Müller,

in der Betriebskostenabrechnung 2025 sind Kosten für den Kabel-TV-Anschluss in Höhe von 108,00 € (Juli–Dezember 2024 und 2025) enthalten.

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kosten für den Betrieb eines Breitbandkabelnetzes zur Fernsehversorgung nicht mehr als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Ich widerspreche der Abrechnung insoweit und bitte, diesen Betrag bis zum 30.10.2026 zu erstatten bzw. mit der nächsten Miete zu verrechnen.

Zugleich bitte ich, die monatliche Betriebskostenvorauszahlung um den entsprechenden Anteil zu senken.

Ich bitte um eine korrigierte Abrechnung.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Kabel-TV aus den Nebenkosten streichen lassen

Seit wann gilt das?

Seit dem 1. Juli 2024.

Kann ich weiter Kabel-TV nutzen?

Ja, aber mit eigenem Vertrag.

Gilt das für Glasfaser?

Für bestimmte Bereitstellungsentgelte gelten Ausnahmen.

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