Wohnheimzimmer während des Auslandssemesters untervermieten (Antrag): Vorlage und Hinweise
Wer ins Ausland geht, will seinen Wohnheimplatz nicht verlieren. Viele Studierendenwerke erlauben eine Untervermietung auf Antrag.
Wer ins Ausland geht, will seinen Wohnheimplatz nicht verlieren. Viele Studierendenwerke erlauben eine Untervermietung auf Antrag. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Auslandssemester ohne Zimmerverlust
Die Untervermietung eines Wohnheimzimmers ist meist nur mit Zustimmung des Studierendenwerks erlaubt. Viele Häuser gestatten sie für Auslandssemester oder Pflichtpraktika, oft nur an Studierende und ohne Aufschlag. Sie bleiben Mieter und haften für Miete und Schäden. Schließen Sie mit der Zwischenmieterin bzw. dem Zwischenmieter einen schriftlichen Vertrag und machen Sie ein Übergabeprotokoll.
Hinweise
Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Wohnheimzimmer während des Auslandssemesters untervermieten (Antrag)
- Ohne Zustimmung untervermietet.
- Kein schriftlicher Untermietvertrag.
- Kein Übergabeprotokoll.
Wohnheimzimmer während des Auslandssemesters untervermieten (Antrag) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Wohnheimzimmer während des Auslandssemesters untervermieten (Antrag)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Abteilung Wohnen
Campusallee 10
79098 Freiburg
Antrag auf Untervermietung – Wohnheim Seepark, Zimmer 3.14, Mieternummer W-20381
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom 01.02.2027 bis 31.07.2027 bin ich aus folgendem Anlass im Ausland: Erasmus-Semester an der Universität Lund (Schweden). Ich beantrage, mein Zimmer im Wohnheim Seepark, Zimmer 3.14 für diesen Zeitraum unterzuvermieten.
Vorgesehene Zwischenmieterin bzw. vorgesehener Zwischenmieter: Lena Muster, immatrikulierte Studentin der Universität Musterstadt. Eine Immatrikulationsbescheinigung lege ich bei, sobald Sie zustimmen.
Mir ist bewusst, dass ich Ihnen gegenüber weiterhin für die Miete und den Zustand des Zimmers hafte. Die Miete zahle ich unverändert weiter. Die Untermiete übersteigt nicht meine eigene Miete. Während des Aufenthalts bin ich per E-Mail, Vollmacht für Mitbewohnerin erreichbar.
Bitte teilen Sie mir mit, ob ein Formular oder eine Nachweisbescheinigung der Gasthochschule erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Häufige Fragen zu: Wohnheimzimmer während des Auslandssemesters untervermieten (Antrag)
Darf ich ohne Erlaubnis untervermieten?
Nein, das kann zur Kündigung führen.
Wer haftet für Schäden?
Gegenüber dem Studierendenwerk Sie als Mieter.
Darf ich mehr Miete verlangen?
Bei Wohnheimen in der Regel nicht.
Passende Vorlagen
- Zwischenmiete Vertrag Vorlage – Wohnung oder Zimmer für einige Monate zwischenvermieten, mit Zeitraum, Miete und Kaution.
- Auslandssemester Checkliste Vorlage – Auslandssemester vorbereiten: Bewerbung, Learning Agreement, Finanzierung, Versicherung, Visum, Wohnung und Anerkennung.
- Wohnheim Bewerbung Vorlage – Um einen Platz im Studierendenwohnheim bewerben: Studium, Einzugstermin, Wünsche, besondere Gründe für Dringlichkeit.
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