Rechnung Reverse Charge Vorlage – nach § 13b UStG

Start › Rechnung › Rechnung mit Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)
Speichern & Senden
Formular
Design

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Nutzung auf eigene Verantwortung: keine Rechtsberatung, keine Gewähr, keine Haftung für Inhalt, Wirksamkeit und Folgen der erstellten Dokumente. Haftungsausschluss

Rechnung mit Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers): Vorlage und Hinweise

Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Kunde die Umsatzsteuer. Die Rechnung weist keine Steuer aus, braucht aber den Pflichthinweis.

Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Kunde die Umsatzsteuer. Die Rechnung weist keine Steuer aus, braucht aber den Pflichthinweis. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren

Reverse Charge

Beim Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) schuldet nicht der Leistende, sondern der unternehmerische Kunde die Umsatzsteuer. Typisch sind sonstige Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland und bestimmte Inlandsfälle wie Bauleistungen an Bauunternehmer. Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer, aber den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und bei EU-Fällen beide USt-IdNrn. EU-Leistungen sind zudem in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben. Für innergemeinschaftliche Warenlieferungen gelten andere Regeln (Steuerbefreiung).

Hinweise

Steuerliche und rechtliche Anforderungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Rechnung mit Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)

  • Hinweis fehlt.
  • USt-IdNr. nicht geprüft.
  • Zusammenfassende Meldung vergessen.

Rechnung mit Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Rechnung mit Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Muster Webdesign
Muster Webdesign · Musterweg 3 · 79100 Freiburg
Exemple SARL
12 Rue de la Paix
67000 Strasbourg, Frankreich
Rechnungs-Nr.RC-2026-003
Datum07.10.2026
LeistungszeitraumSeptember 2026
USt-IdNr. KundeFR12345678901

Rechnung Nr. RC-2026-003

Pos.BeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
1Programmierung Onlineshop-Erweiterung32 Std.85,00 €2.720,00 €
Nettobetrag2.720,00 €
Umsatzsteuer0,00 €
Rechnungsbetrag2.720,00 €

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge). Die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger.
Reverse charge – VAT to be accounted for by the recipient.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 21.10.2026 unter Angabe der Nummer RC-2026-003 auf das unten genannte Konto.

Kontakt
0761 123456 · max@mustermann.example
USt-IdNr.: DE123456789
Bankverbindung
Beispielbank
IBAN: DE02 1203 0000 0000 2020 51

Häufige Fragen zu: Rechnung mit Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)

Wann gilt Reverse Charge?

Etwa bei Dienstleistungen an Unternehmer im EU-Ausland und bestimmten Inlandsfällen.

Welcher Hinweis muss auf die Rechnung?

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

Brauche ich die USt-IdNr. des Kunden?

Bei EU-Fällen ja, und sie sollte geprüft sein.

Passende Vorlagen

Ähnliche Vorlagen

Alle 59 Vorlagen in Rechnung →

Häufig gesucht: Rechnung Reverse Charge Vorlage · Rechnung Reverse Charge Muster · Rechnung Reverse Charge kostenlos · Rechnung Reverse Charge schreiben · Rechnung Reverse Charge PDF

Nutzung auf eigene Verantwortung – Haftungsausschluss: Diese Vorlage ist eine allgemeine, unverbindliche Orientierungshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung. Sie verwenden sie ausschließlich eigenverantwortlich und müssen jedes Dokument vor der Verwendung selbst prüfen und an Ihren Einzelfall anpassen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Wirksamkeit, Rechtsgültigkeit und Eignung der Vorlage und der damit erstellten Dokumente sowie für alle Folgen ihrer Verwendung (z. B. Fristversäumnisse, Formfehler, Nachteile gegenüber Dritten) übernimmt der Betreiber (Leon Blatz) keine Gewähr und, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Vollständiger Haftungsausschluss und Nutzungsbedingungen