Rechnung mit Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers): Vorlage und Hinweise
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Kunde die Umsatzsteuer. Die Rechnung weist keine Steuer aus, braucht aber den Pflichthinweis.
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Kunde die Umsatzsteuer. Die Rechnung weist keine Steuer aus, braucht aber den Pflichthinweis. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Reverse Charge
Beim Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) schuldet nicht der Leistende, sondern der unternehmerische Kunde die Umsatzsteuer. Typisch sind sonstige Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland und bestimmte Inlandsfälle wie Bauleistungen an Bauunternehmer. Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer, aber den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und bei EU-Fällen beide USt-IdNrn. EU-Leistungen sind zudem in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben. Für innergemeinschaftliche Warenlieferungen gelten andere Regeln (Steuerbefreiung).
Hinweise
- Prüfen Sie die USt-IdNr. des Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern.
- Siehe Invoice Englisch, Rechnung und Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Steuerliche und rechtliche Anforderungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Rechnung mit Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)
- Hinweis fehlt.
- USt-IdNr. nicht geprüft.
- Zusammenfassende Meldung vergessen.
Rechnung mit Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Rechnung mit Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
| Exemple SARL 12 Rue de la Paix 67000 Strasbourg, Frankreich |
|
Rechnung Nr. RC-2026-003
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Programmierung Onlineshop-Erweiterung | 32 Std. | 85,00 € | 2.720,00 € |
| Nettobetrag | 2.720,00 € |
| Umsatzsteuer | 0,00 € |
| Rechnungsbetrag | 2.720,00 € |
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge). Die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger.
Reverse charge – VAT to be accounted for by the recipient.
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 21.10.2026 unter Angabe der Nummer RC-2026-003 auf das unten genannte Konto.
| Kontakt 0761 123456 · max@mustermann.example USt-IdNr.: DE123456789 | Bankverbindung Beispielbank IBAN: DE02 1203 0000 0000 2020 51 |
Häufige Fragen zu: Rechnung mit Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)
Wann gilt Reverse Charge?
Etwa bei Dienstleistungen an Unternehmer im EU-Ausland und bestimmten Inlandsfällen.
Welcher Hinweis muss auf die Rechnung?
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
Brauche ich die USt-IdNr. des Kunden?
Bei EU-Fällen ja, und sie sollte geprüft sein.
Passende Vorlagen
- Rechnung Englisch Vorlage – Englische Rechnung (Invoice) mit VAT oder Reverse Charge.
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