Rechnung Kinderbetreuung Vorlage – für den Steuerabzug

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Rechnung Kinderbetreuung (Tagesmutter, Babysitter): Vorlage und Hinweise

Eltern können Kinderbetreuungskosten absetzen, wenn eine Rechnung vorliegt und überwiesen wird. Die Vorlage enthält die nötigen Angaben.

Eltern können Kinderbetreuungskosten absetzen, wenn eine Rechnung vorliegt und überwiesen wird. Die Vorlage enthält die nötigen Angaben. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Betreuungskosten absetzen

Eltern können Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre als Sonderausgaben abziehen – seit 2025 80 % der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr (Stand prüfen). Voraussetzung: Rechnung und Überweisung. Betreuende sollten klären, ob sie selbständig tätig sind oder ein Minijob vorliegt; Kindertagespflegepersonen können umsatzsteuerfrei sein.

Hinweise

Steuerliche und rechtliche Anforderungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer Anwältin beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Rechnung Kinderbetreuung (Tagesmutter, Babysitter)

  • Bar bezahlt.
  • Kind nicht genannt.
  • Verpflegung mit abgerechnet.

Rechnung Kinderbetreuung (Tagesmutter, Babysitter) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Rechnung Kinderbetreuung (Tagesmutter, Babysitter)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Max Mustermann
Max Mustermann · Musterweg 3 · 79100 Freiburg
Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Rechnungs-Nr.KB-2026-10
Datum07.10.2026
LeistungOktober 2026

Rechnung Nr. KB-2026-10

Betreutes Kind: Mia Beispiel, geb. 20.01.2022

Pos.BeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
1Betreuung Mo–Do nachmittags (14 Termine)42 Std.13,90 €583,80 €
2Abendbetreuung 17.10.4 Std.13,90 €55,60 €
Nettobetrag639,40 €
Rechnungsbetrag639,40 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Hinweis für die Eltern: Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben abziehbar, wenn eine Rechnung vorliegt und die Zahlung auf das Konto der Betreuungsperson erfolgt. Kosten für Verpflegung oder Unterricht sind nicht begünstigt.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 21.10.2026 unter Angabe der Rechnungsnummer KB-2026-10 auf das unten genannte Konto.

Vielen Dank für Ihren Auftrag.

Kontakt
0761 123456 · max@mustermann.example
Steuernummer: 12/345/67890
Bankverbindung
Beispielbank
IBAN: DE02 1203 0000 0000 2020 51

Häufige Fragen zu: Rechnung Kinderbetreuung (Tagesmutter, Babysitter)

Was brauchen Eltern für die Steuer?

Rechnung und Überweisungsnachweis.

Wie viel ist absetzbar?

Seit 2025 80 %, max. 4.800 Euro je Kind – Stand prüfen.

Muss die Betreuungsperson Umsatzsteuer ausweisen?

Meist nicht (Kleinunternehmer oder steuerfrei).

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