Kinderbetreuungskosten Steuer Vorlage – zum Ausdrucken

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Kinderbetreuungskosten für die Steuer (Übersicht): Vorlage und Hinweise

Ein großer Teil der Betreuungskosten ist steuerlich absetzbar. Die Übersicht sammelt Belege und Beträge übers Jahr.

Ein großer Teil der Betreuungskosten ist steuerlich absetzbar. Die Übersicht sammelt Belege und Beträge übers Jahr. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Betreuungskosten absetzen

Eltern können Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren als Sonderausgaben absetzen, seit 2025 80 % der Kosten, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzungen sind eine Rechnung und unbare Zahlung. Absetzbar sind etwa Kita, Tagesmutter, Hort, Babysitter und Ferienbetreuung, nicht aber Verpflegung, Unterricht oder Freizeitkurse. Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung können steuerfrei sein.

Hinweise

Leistungen, Beträge und Fristen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle oder lassen Sie sich beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Kinderbetreuungskosten für die Steuer (Übersicht)

  • Essen mitgerechnet.
  • Bar bezahlt.
  • Belege fehlen.

Kinderbetreuungskosten für die Steuer (Übersicht) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Kinderbetreuungskosten für die Steuer (Übersicht)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Kinderbetreuungskosten

Kind (Geburtsdatum)Mia, geb. 03.02.2020
Steuerjahr2026
BetreuungAnbieterZeitraumBetrag (€)Bezahlt perBeleg
Kita-Beitrag (ohne Essen)Kita Sonnenschein01–122.160Lastschrift✓
BabysitterLisa Schmidtganzjährig480Überweisung✓
FerienbetreuungGemeinde, FerienprogrammAugust90Überweisung✓
Hort / NachmittagsbetreuungSchule Muster09–12320Lastschrift✓
Mittagessen KitaKita Sonnenschein01–12(nicht absetzbar)Lastschrift–

Nicht absetzbar sind Verpflegungskosten, Unterricht (z. B. Nachhilfe, Musikschule) und Sport- oder Freizeitkurse. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Häufige Fragen zu: Kinderbetreuungskosten für die Steuer (Übersicht)

Wie viel kann ich absetzen?

Seit 2025 80 % der Kosten, höchstens 4.800 Euro pro Kind.

Zählt das Kita-Essen?

Nein.

Muss ich überweisen?

Ja, Barzahlung wird nicht anerkannt.

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