Vermietung Steuer Checkliste Vorlage – zum Ausdrucken

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Vermietung und Steuer (Checkliste Anlage V): Vorlage und Hinweise

Wer vermietet, gibt eine Anlage V ab. Die Checkliste sammelt Einnahmen, Kosten und Belege.

Wer vermietet, gibt eine Anlage V ab. Die Checkliste sammelt Einnahmen, Kosten und Belege. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Einkünfte aus Vermietung

Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten ergeben die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gebäude werden typischerweise mit 2 % pro Jahr abgeschrieben, Neubauten ab 2023 mit 3 %; ältere Gebäude vor 1925 mit 2,5 %. Hohe Renovierungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf können als anschaffungsnahe Herstellungskosten nur über die AfA berücksichtigt werden. Bei verbilligter Vermietung unter 66 % der ortsüblichen Miete werden Werbungskosten gekürzt.

Hinweise

Miet-, Wohnungseigentums- und Steuerrecht hängen vom Einzelfall und von Verträgen ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein, Eigentümerverband oder einer Steuerberaterin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Vermietung und Steuer (Checkliste Anlage V)

  • Umlagen als Einnahme vergessen.
  • 15-%-Grenze übersehen.
  • Belege fehlen.

Vermietung und Steuer (Checkliste Anlage V) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Vermietung und Steuer (Checkliste Anlage V)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Checkliste Einkünfte aus Vermietung

ETW Lindenweg 12, 2. OG · 2026

Einnahmen

□Kaltmieten des Jahres
□Umlagen und Nebenkostenvorauszahlungen
□Nachzahlungen und Erstattungen aus Abrechnungen
□Einnahmen aus Stellplätzen oder Garagen

Werbungskosten

□Schuldzinsen und Finanzierungskosten
□Abschreibung des Gebäudes (AfA)
□Erhaltungsaufwand (Reparaturen)
□Grundsteuer, Versicherungen, Hausgeld, Verwaltung
□Fahrtkosten zum Objekt, Kontoführung, Porto

Besonderheiten

□Anschaffungsnahe Kosten: über 15 % des Gebäudewerts in drei Jahren
□Verbilligte Vermietung unter 66 % der ortsüblichen Miete
□Größere Erhaltungsaufwendungen ggf. auf mehrere Jahre verteilen

Nachweise

□Mietverträge und Kontoauszüge
□Rechnungen und Kreditunterlagen
□Kaufvertrag für die AfA-Ermittlung

Eigene Punkte

□Belege digital sortieren

Häufige Fragen zu: Vermietung und Steuer (Checkliste Anlage V)

Wie hoch ist die Abschreibung?

Meist 2 % pro Jahr, für Neubauten ab 2023 3 %.

Was ist anschaffungsnaher Aufwand?

Renovierungskosten über 15 % des Gebäudewerts in drei Jahren nach Kauf.

Was gilt bei Vermietung an Angehörige?

Unter 66 % der ortsüblichen Miete werden Werbungskosten gekürzt.

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