Offene-Posten-Liste (unbezahlte Rechnungen): Vorlage und Hinweise
Wer zahlt noch nicht? Die Offene-Posten-Liste zeigt alle unbezahlten Rechnungen und hilft, rechtzeitig zu erinnern und zu mahnen.
Wer zahlt noch nicht? Die Offene-Posten-Liste zeigt alle unbezahlten Rechnungen und hilft, rechtzeitig zu erinnern und zu mahnen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren
Forderungen im Griff
Unbezahlte Rechnungen gefährden die Liquidität. Gleichen Sie die Liste regelmäßig mit dem Konto ab und erinnern Sie freundlich kurz nach Fälligkeit. Ein Schuldner kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), Verbraucher nur bei Hinweis darauf. Danach können Verzugszinsen und bei Unternehmen eine Pauschale von 40 € verlangt werden.
Hinweise
- Siehe Zahlungserinnerung, Mahnung, Liquiditätsplan.
Steuerliche und rechtliche Anforderungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer Anwältin beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Offene-Posten-Liste (unbezahlte Rechnungen)
- Nie abgeglichen.
- Zu spät erinnert.
- Mahnstufen nicht notiert.
Offene-Posten-Liste (unbezahlte Rechnungen) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Offene-Posten-Liste (unbezahlte Rechnungen)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Offene Posten
| Unternehmen | Max Mustermann Webdesign |
| Stand | 07.10.2026 |
| Rechnung | Kunde | Datum | Betrag € | Fällig | Bezahlt am | Mahnstufe | Notiz |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2026-112 | Bäckerei Muster | 02.09. | 960,00 | 16.09. | 14.09. | – | |
| 2026-115 | Kanzlei Weber | 10.09. | 2.380,00 | 24.09. | Erinnerung 30.09. | ||
| 2026-118 | Verein Muster e. V. | 20.09. | 450,00 | 04.10. | nachfragen | ||
| 2026-121 | Anna Beispiel | 01.10. | 180,00 | 15.10. | |||
Wöchentlich mit Kontoauszügen abgleichen. Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (bei Verbrauchern nur mit Hinweis auf der Rechnung).
Häufige Fragen zu: Offene-Posten-Liste (unbezahlte Rechnungen)
Wann ist ein Kunde in Verzug?
Mit Mahnung, festem Zahlungstermin oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang.
Wie oft abgleichen?
Am besten wöchentlich.
Gibt es eine Verzugspauschale?
Bei Unternehmen 40 €.
Passende Vorlagen
- Zahlungserinnerung Vorlage – Freundliche Erinnerung an eine offene Rechnung vor der ersten Mahnung.
- Mahnung Vorlage – Zahlungserinnerung, 1. und 2. Mahnung für offene Rechnungen.
- Liquiditätsplan Vorlage – Liquidität planen: Kontostand, Einnahmen, Ausgaben, Steuern und Saldo Monat für Monat, um Engpässe früh zu erkennen.
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