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Künstlersozialabgabe prüfen und melden (Checkliste für Auftraggeber): Vorlage und Hinweise

Wer regelmäßig selbstständige Kreative beauftragt, muss oft Künstlersozialabgabe zahlen – auch für Werbung in eigener Sache. Die Checkliste hilft, Pflicht, Meldung und Nachweise zu prüfen.

Wer regelmäßig selbstständige Kreative beauftragt, muss oft Künstlersozialabgabe zahlen – auch für Werbung in eigener Sache. Die Checkliste hilft, Pflicht, Meldung und Nachweise zu prüfen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren

Kultur sozial absichern

Über die Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) beteiligen sich Unternehmen an der Sozialversicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Abgabepflichtig sind typische Verwerter, Unternehmen mit regelmäßiger Eigenwerbung und Auftraggeber, die nicht nur gelegentlich Aufträge vergeben; für gelegentliche Aufträge gilt eine jährliche Bagatellgrenze. Bemessungsgrundlage sind die gezahlten Entgelte, darauf wird der jährlich festgelegte Abgabesatz erhoben. Die Meldung ist bis zum 31. März des Folgejahres fällig; die Deutsche Rentenversicherung prüft die Abgabe bei Betriebsprüfungen. Grenzen und Satz: Stand prüfen.

Hinweise

Arbeitsrecht hängt vom Einzelfall, vom Arbeits- und Tarifvertrag und von Betriebsvereinbarungen ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa von Gewerkschaft, Betriebsrat, Kammer oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

Typische Fehler: Künstlersozialabgabe prüfen und melden (Checkliste für Auftraggeber)

  • Eigenwerbung als nicht abgabepflichtig angesehen.
  • Jahresmeldung bis 31. März versäumt.
  • Nebenkosten aus der Bemessung herausgerechnet.

Künstlersozialabgabe prüfen und melden (Checkliste für Auftraggeber) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Künstlersozialabgabe prüfen und melden (Checkliste für Auftraggeber)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Checkliste Künstlersozialabgabe

Muster Handels GmbH, Stuttgart · 2026

Abgabepflicht prüfen

□Typische Verwerter: Verlage, Agenturen, Theater, Galerien, Rundfunk
□Eigenwerbung: regelmäßige Aufträge für Website, Flyer, Fotos, Texte
□Generalklausel: gelegentliche Aufträge oberhalb der jährlichen Bagatellgrenze
□Bei Erfassung durch die KSK oder Prüfung der Rentenversicherung reagieren

Bemessungsgrundlage

□Alle Entgelte an selbstständige Künstler und Publizisten erfassen, auch an nicht KSK-Versicherte
□Nebenkosten wie Material oder Technik einrechnen
□Nicht einrechnen: gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer, steuerfreie Reisekosten
□Zahlungen an juristische Personen wie GmbH sind in der Regel nicht abgabepflichtig

Meldung und Zahlung

□Jahresmeldung der Entgelte bis 31. März des Folgejahres an die Künstlersozialkasse
□Monatliche Vorauszahlungen nach Bescheid leisten
□Aktuellen Abgabesatz des Jahres verwenden

Aufzeichnungen

□Entgelte fortlaufend aufzeichnen (Name, Leistung, Betrag, Datum)
□Aufzeichnungen und Rechnungen fünf Jahre aufbewahren
□Ausgleichsvereinigung prüfen, wenn Verbände diese anbieten

Eigene Punkte

□Rechnungen der Fotografin für den Katalog prüfen

Häufige Fragen zu: Künstlersozialabgabe prüfen und melden (Checkliste für Auftraggeber)

Muss ich zahlen, wenn der Künstler nicht in der KSK ist?

Ja, die Abgabe hängt nicht davon ab, ob die beauftragte Person selbst versichert ist.

Gilt das auch für unsere Website-Gestaltung?

Ja, regelmäßige Eigenwerbung kann die Abgabepflicht auslösen.

Wie hoch ist der Abgabesatz?

Er wird jährlich neu festgelegt und liegt bei einigen Prozent der Entgelte; aktuellen Wert prüfen.

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