Kappungsgrenze Rechner Vorlage – 20 bzw. 15 Prozent

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Mieterhöhung prüfen: Kappungsgrenze berechnen: Vorlage und Hinweise

Bei einer Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete darf die Miete in drei Jahren nur begrenzt steigen. Die Vorlage rechnet die Höchstgrenze aus.

Bei einer Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete darf die Miete in drei Jahren nur begrenzt steigen. Die Vorlage rechnet die Höchstgrenze aus. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Grenzen der Mieterhöhung

Der Vermieter kann die Zustimmung zur Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Dabei darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 %, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um 15 % steigen. Sie haben bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit, zuzustimmen; stimmen Sie nur dem zulässigen Teil zu, wenn die Erhöhung zu hoch ist.

Hinweise

Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Mieterhöhung prüfen: Kappungsgrenze berechnen

  • Falsche Ausgangsmiete.
  • Modernisierungserhöhung mitgerechnet.
  • Frist verpasst.

Mieterhöhung prüfen: Kappungsgrenze berechnen erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Mieterhöhung prüfen: Kappungsgrenze berechnen

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Prüfung der Mieterhöhung

Miete vor drei Jahren700,00 €
Kappungsgrenze 15 %805,00 €
Ortsübliche Vergleichsmiete880,00 €
Zulässige Höchstmiete805,00 €
Aktuelle Miete760,00 €
Verlangte Miete860,00 €

Die verlangte Miete liegt um 55,00 € über der zulässigen Höchstmiete.

Vereinfachte Prüfung nach § 558 BGB. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten bleiben bei der Kappungsgrenze außer Betracht. Zusätzlich gelten die Jahressperrfrist (frühestens 15 Monate nach Einzug bzw. letzter Erhöhung wirksam) und formale Anforderungen an die Begründung. Ob in Ihrer Gemeinde 15 % gelten, regelt eine Landesverordnung.

Häufige Fragen zu: Mieterhöhung prüfen: Kappungsgrenze berechnen

Wie hoch darf die Miete steigen?

Bis zur Vergleichsmiete, höchstens 20 bzw. 15 % in drei Jahren.

Wie lange habe ich Zeit?

Bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang.

Kann ich teilweise zustimmen?

Ja.

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