Abmahnung Vermieter Stellungnahme Vorlage – Gegendarstellung

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Stellungnahme zur Abmahnung des Vermieters (Mieter): Vorlage und Hinweise

Eine Abmahnung des Vermieters kann Vorstufe einer Kündigung sein. Eine sachliche Stellungnahme hält Ihre Sicht schriftlich fest.

Eine Abmahnung des Vermieters kann Vorstufe einer Kündigung sein. Eine sachliche Stellungnahme hält Ihre Sicht schriftlich fest. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Abmahnung im Mietrecht

Eine Abmahnung soll ein Fehlverhalten beanstanden und für den Wiederholungsfall eine Kündigung androhen. Sie ist oft Voraussetzung für eine spätere Kündigung. Ein gesetzlicher Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung besteht im Mietrecht meist nicht, eine Gegendarstellung ist aber sinnvoll, um den Sachverhalt festzuhalten. Bleiben Sie sachlich, legen Sie Belege bei und lassen Sie sich bei drohender Kündigung beraten.

Hinweise

Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Stellungnahme zur Abmahnung des Vermieters (Mieter)

  • Emotionale Antwort.
  • Keine Belege.
  • Verhalten trotzdem fortgesetzt.

Stellungnahme zur Abmahnung des Vermieters (Mieter) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Stellungnahme zur Abmahnung des Vermieters (Mieter)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Hausverwaltung Muster GmbH
Objekt Lindenweg 12
Marktplatz 4
79098 Freiburg
Emmendingen, 10.10.2026

Stellungnahme zu Ihrer Abmahnung vom 22.09.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 22.09.2026 haben Sie mich wegen wiederholte Ruhestörung nach 22 Uhr abgemahnt. Dazu nehme ich wie folgt Stellung: Vorwurf ist unzutreffend.

An den genannten Tagen (12. und 19.09.2026) war ich nachweislich verreist (Hotelrechnungen liegen bei). Die Wohnung war leer. Der Lärm kam nach Auskunft weiterer Nachbarn aus der Wohnung im 3. OG.

Ich bitte Sie, die Abmahnung zurückzunehmen und mir dies schriftlich zu bestätigen. Jedenfalls bitte ich, diese Stellungnahme zu Ihren Unterlagen zu nehmen.

An einem guten Mietverhältnis ist mir gelegen. Für ein klärendes Gespräch stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Stellungnahme zur Abmahnung des Vermieters (Mieter)

Muss ich auf eine Abmahnung antworten?

Nicht zwingend, eine Stellungnahme ist aber empfehlenswert.

Kann ich die Rücknahme verlangen?

Bei unberechtigter Abmahnung können Sie darum bitten; ein Anspruch ist oft nicht durchsetzbar.

Droht sofort die Kündigung?

Nicht automatisch, bei Wiederholung aber möglich.

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