Sonderkündigung nach Mieterhöhung (§ 561 BGB): Vorlage und Hinweise
Wer eine Mieterhöhung nicht tragen will, kann unter Umständen außerordentlich kündigen. Dann gilt die Erhöhung bis zum Auszug nicht.
Wer eine Mieterhöhung nicht tragen will, kann unter Umständen außerordentlich kündigen. Dann gilt die Erhöhung bis zum Auszug nicht. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Kündigen statt mehr zahlen
Nach § 561 BGB kann der Mieter nach einer Mieterhöhung gemäß § 558 oder § 559 BGB bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsschreibens außerordentlich kündigen, und zwar zum Ablauf des übernächsten Monats. Beispiel: Zugang im September, Kündigung bis Ende November, Mietende dann Ende Januar (bei Kündigung im November). Die Kündigung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter (§ 568 BGB); E-Mail genügt nicht. Bei Staffel- oder Indexmiete gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.
Hinweise
Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Sonderkündigung nach Mieterhöhung (§ 561 BGB)
- Per E-Mail gekündigt.
- Nicht alle Mieter unterschrieben.
- Frist falsch berechnet.
Sonderkündigung nach Mieterhöhung (§ 561 BGB) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Sonderkündigung nach Mieterhöhung (§ 561 BGB)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Hauptstraße 40
79098 Freiburg
Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach § 561 BGB
Sehr geehrter Herr Müller,
mit Schreiben vom 15.09.2026, mir zugegangen am 18.09.2026, haben Sie eine Mieterhöhung geltend gemacht (Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)).
Hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung Lindenweg 12, 2. OG links gemäß § 561 BGB außerordentlich zum 31.12.2026.
Nach § 561 Abs. 1 Satz 2 BGB tritt die Mieterhöhung infolge dieser Kündigung nicht ein. Ich zahle daher bis zum Ende des Mietverhältnisses die bisherige Miete.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich und schlagen Sie mir Termine für die Wohnungsübergabe vor. Die Kaution bitte ich nach Rückgabe der Wohnung abzurechnen.
Diese Kündigung unterschreibe ich eigenhändig; sie gilt für alle Mieter, die ebenfalls unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Häufige Fragen zu: Sonderkündigung nach Mieterhöhung (§ 561 BGB)
Bis wann muss ich kündigen?
Bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsschreibens.
Zu wann endet das Mietverhältnis?
Zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung.
Muss ich die erhöhte Miete bis dahin zahlen?
Nein, die Erhöhung tritt nicht ein.
Passende Vorlagen
- Mieterhöhung prüfen Vorlage – Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete prüfen: Sperrfrist, Kappungsgrenze, Begründung, Form und Zustimmungsfrist.
- Mieterhöhung widersprechen Vorlage – Der Mieterhöhung nicht zustimmen und Nachweise verlangen.
- Kündigung Mietvertrag Vorlage – Wohnung als Mieter kündigen – mit Übergabe und Kaution.
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