Mietkaution Ratenzahlung Vorlage – § 551 BGB

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Mietkaution in drei Raten zahlen (Mitteilung an Vermieter): Vorlage und Hinweise

Die Kaution muss nicht auf einmal gezahlt werden. Das Schreiben teilt dem Vermieter die gesetzliche Ratenzahlung mit.

Die Kaution muss nicht auf einmal gezahlt werden. Das Schreiben teilt dem Vermieter die gesetzliche Ratenzahlung mit. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Kaution in Raten

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Mieter dürfen sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten; die erste wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (§ 551 BGB). Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen.

Hinweise

Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Mietkaution in drei Raten zahlen (Mitteilung an Vermieter)

  • Erste Rate zu spät.
  • Kaution höher als drei Kaltmieten akzeptiert.
  • Kein Nachweis der Anlage verlangt.

Mietkaution in drei Raten zahlen (Mitteilung an Vermieter) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Mietkaution in drei Raten zahlen (Mitteilung an Vermieter)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Thomas Müller
Hauptstraße 40
79098 Freiburg
Emmendingen, 09.10.2026

Zahlung der Mietkaution in drei Teilbeträgen

Sehr geehrter Herr Müller,

für die Wohnung Am Ring 3, 1. OG, 37073 Göttingen mit Mietbeginn am 01.12.2026 ist eine Kaution von 1.800,00 € vereinbart.

Von meinem Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten (§ 551 Abs. 2 BGB), mache ich Gebrauch:

  • 1. Rate: 600,00 € zu Beginn des Mietverhältnisses (Dezember 2026)
  • 2. Rate: 600,00 € mit der Miete für Januar 2027
  • 3. Rate: 600,00 € mit der Miete für Februar 2027

Bitte legen Sie die Kaution getrennt von Ihrem Vermögen bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz an und teilen Sie mir das Kautionskonto mit.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Mietkaution in drei Raten zahlen (Mitteilung an Vermieter)

Darf der Vermieter die ganze Kaution sofort verlangen?

Nein, Mieter dürfen in drei Raten zahlen.

Wann ist die erste Rate fällig?

Zu Beginn des Mietverhältnisses.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten.

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