Kaution zurückfordern – Vorlage zum Ausfüllen

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Kaution zurückfordern: Vorlage und Hinweise

Nach dem Auszug steht dem Mieter die Kaution zurück. Mit diesem Schreiben fordern Sie sie mit Frist, Zinsen und Bankverbindung an und dokumentieren, dass die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde.

Auszug erledigt, Kaution noch nicht da? Fordern Sie sie schriftlich mit Frist zurück. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

Wann wird die Kaution zurückgezahlt?

Die Kaution muss nach Mietende zurückgezahlt werden, sobald der Vermieter sie nicht mehr für offene Ansprüche benötigt. Die Rechtsprechung räumt dafür eine angemessene Prüfungsfrist von etwa drei bis sechs Monaten ein. Länger darf der Vermieter nur in begründeten Fällen warten, zum Beispiel bei einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung.

Zinsen und Anlageform

Die Kaution muss vom Vermögen des Vermieters getrennt und verzinslich angelegt werden (§ 551 BGB). Zinsen stehen dem Mieter zu. Fragen Sie im Streitfall nach dem Nachweis der Anlage.

Vorgehen

  1. Übergabeprotokoll und Fotos bereithalten.
  2. Schriftlich zur Rückzahlung auffordern und eine Frist setzen.
  3. Bei Nichtzahlung Mieterverein oder Rechtsberatung einschalten, gegebenenfalls Mahnbescheid.

Typische Fehler: Kaution zurückfordern

  • Es wird keine Zahlungsfrist gesetzt.
  • Die Bankverbindung fehlt.
  • Das Übergabeprotokoll liegt nicht vor.

Kaution zurückfordern erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Kaution zurückfordern

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Hausverwaltung Müller GmbH
Hauptstraße 40
79098 Freiburg
Emmendingen, 05.10.2026

Rückzahlung der Mietkaution – Lindenweg 12, 2. OG links, 79312 Emmendingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Mietverhältnis über die Wohnung in der Lindenweg 12, 2. OG links, 79312 Emmendingen ist beendet, die Wohnung wurde am 30.09.2026 ordnungsgemäß zurückgegeben.

Ich fordere Sie auf, die von mir geleistete Mietkaution in Höhe von 1.920,00 € einschließlich der angefallenen Zinsen bis zum 30.11.2026 auf das Konto mit der IBAN DE02 1203 0000 0000 2020 51 zurückzuzahlen.

Nach fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir vor, weitere Schritte einzuleiten. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Kaution zurückfordern

Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?

Meist drei bis sechs Monate nach Auszug. Länger nur mit nachvollziehbarem Grund, etwa einer noch fehlenden Nebenkostenabrechnung.

Bekomme ich Zinsen auf die Kaution?

Ja, die Kaution ist verzinslich anzulegen, Zinsen stehen dem Mieter zu.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?

Mahnen Sie schriftlich mit Frist. Danach kommen Mieterverein, Anwalt oder ein gerichtliches Mahnverfahren in Betracht.

Kann ich die Kaution mit der letzten Miete verrechnen?

Das ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Vermieter darf die Kaution erst zurückzahlen, wenn er sie nicht mehr benötigt, und Sie müssen die Miete zahlen.

Passende Vorlagen

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