Vermieterwechsel: Nachfrage und Mitteilung an die Hausverwaltung: Vorlage und Hinweise
Wird das Haus verkauft, ändert sich der Vermieter. Mieter sollten Kaution, Bankverbindung und Ansprechpartner schriftlich klären.
Wird das Haus verkauft, ändert sich der Vermieter. Mieter sollten Kaution, Bankverbindung und Ansprechpartner schriftlich klären. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 06.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Verkauf der Mietwohnung
Wird vermieteter Wohnraum verkauft, tritt der Erwerber in den Mietvertrag ein (§ 566 BGB, „Kauf bricht nicht Miete“). Miethöhe, Kündigungsfristen und Rechte bleiben bestehen. Auch die Kaution geht auf den Erwerber über (§ 566a BGB), der Mieter kann bei Nichtleistung weiterhin vom Veräußerer verlangen, sie herauszugeben. Prüfen Sie Zahlungswechsel immer anhand schriftlicher Mitteilung.
Hinweise
- Zahlen Sie erst nach schriftlicher Bestätigung auf ein neues Konto.
- Bei einem Verkauf einer Eigentumswohnung kann ein Vorkaufsrecht des Mieters bestehen.
- Siehe Kaution zurückfordern.
Fristen, Beträge und Rechtslage können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand und holen Sie bei wichtigen Fragen fachlichen Rat ein. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Vermieterwechsel: Nachfrage und Mitteilung an die Hausverwaltung
- Zahlung auf unbestätigtes Konto.
- Kaution wird nicht geklärt.
- Eine Mitteilung wird nicht schriftlich angefordert.
Vermieterwechsel: Nachfrage und Mitteilung an die Hausverwaltung erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Vermieterwechsel: Nachfrage und Mitteilung an die Hausverwaltung
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Verwalterweg 4
79098 Freiburg
Vermieterwechsel – Klärung von Kaution und Zahlungsweg
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 28.09.2026 erfahren, dass die Wohnung Lindenweg 12, 2. OG links, 79312 Emmendingen verkauft wurde. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich Folgendes:
- Wer ist ab wann mein Vermieter?
- An welche Bankverbindung zahle ich künftig?
- Wer ist Ansprechpartner für Reparaturen und Betriebskosten?
Zur Kaution von 1.560,00 €: Nach § 566a BGB tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus der Kaution ein; ich bitte um Bestätigung, dass die Kaution getrennt angelegt und übertragen wurde.
Bis zur Klärung zahle ich die Miete weiter auf das bisherige Konto. Bitte teilen Sie mir die neue Bankverbindung schriftlich mit; eine Änderung der Zahlungsdaten allein per E-Mail oder Anruf akzeptiere ich nicht (Betrugsgefahr).
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Häufige Fragen zu: Vermieterwechsel: Nachfrage und Mitteilung an die Hausverwaltung
Ändert sich mein Mietvertrag nach dem Verkauf?
Nein, der Erwerber übernimmt den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen.
Was passiert mit der Kaution?
Der Erwerber tritt in die Pflichten aus der Kaution ein.
Wann zahle ich auf das neue Konto?
Erst nach schriftlicher Mitteilung, um Betrug zu vermeiden.
Passende Vorlagen
- Kaution zurückfordern Vorlage – Mietkaution nach dem Auszug inklusive Zinsen vom Vermieter zurückverlangen.
- Mietvertrag Vorlage – Einfacher Wohnraummietvertrag mit Miete, Kaution und Kündigung.
- Mängelanzeige Vorlage – Mängel in der Mietwohnung dem Vermieter melden und Frist setzen.
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