Eigenkündigung Checkliste Vorlage – zum Ausdrucken

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Selbst kündigen (Checkliste für Arbeitnehmer): Vorlage und Hinweise

Wer selbst kündigt, sollte einige Punkte beachten, damit der Wechsel reibungslos klappt.

Wer selbst kündigt, sollte einige Punkte beachten, damit der Wechsel reibungslos klappt. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 08.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Gut gehen

Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen (§ 623 BGB). Maßgeblich ist der Zugang beim Arbeitgeber. Wer ohne Anschlussjob kündigt, riskiert in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen, außer bei wichtigem Grund. Bleiben Sie bis zum letzten Tag fair; das Arbeitszeugnis zählt.

Hinweise

Arbeitsrecht hängt vom Einzelfall, vom Arbeits- und Tarifvertrag und von Betriebsvereinbarungen ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa von Gewerkschaft, Betriebsrat, Kammer oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

Typische Fehler: Selbst kündigen (Checkliste für Arbeitnehmer)

  • Per E-Mail gekündigt.
  • Frist falsch berechnet.
  • Arbeitsuchendmeldung verpasst.

Selbst kündigen (Checkliste für Arbeitnehmer) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Selbst kündigen (Checkliste für Arbeitnehmer)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Checkliste Eigenkündigung

Muster GmbH · 31.12.2026

Vorher

□Neuen Arbeitsvertrag unterschrieben?
□Kündigungsfrist laut Vertrag bzw. Gesetz berechnen
□Wettbewerbsverbot und Rückzahlungsklauseln prüfen
□Ohne neuen Job: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beachten

Kündigen

□Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift (keine E-Mail)
□Zugang nachweisen (persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung)
□Spätestens drei Monate vor Ende arbeitsuchend melden, wenn nötig
□Gespräch mit Vorgesetzten fair führen

Abwickeln

□Resturlaub nehmen oder abgelten lassen
□Überstunden ausgleichen
□Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern
□Übergabe dokumentieren
□Arbeitsmittel zurückgeben

Danach

□Arbeitsbescheinigung und Urlaubsbescheinigung erhalten
□Betriebsrente und Vermögenswirksame Leistungen klären
□Lohnsteuerbescheinigung abwarten

Eigene Punkte

□Zeugnis zeitnah prüfen

Häufige Fragen zu: Selbst kündigen (Checkliste für Arbeitnehmer)

Darf ich per E-Mail kündigen?

Nein, die Schriftform ist Pflicht.

Bekomme ich eine Sperrzeit?

Ohne wichtigen Grund meist ja.

Was passiert mit dem Resturlaub?

Nehmen oder abgelten lassen.

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