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Eigenbedarfskündigung – wann sie wirksam ist und wie Mieter widersprechen

Vermieter dürfen wegen Eigenbedarf kündigen, aber nur mit einer konkreten Begründung und in der richtigen Form. Mieter können unter Umständen widersprechen.

Stand: 06.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Voraussetzungen für Vermieter

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, von allen Vermietern unterschrieben sein und den Bedarf konkret begründen: Wer soll einziehen, und warum gerade in diese Wohnung? Pauschale Angaben reichen nicht.

Fristen

Die Frist für Vermieter beträgt drei Monate bis zu fünf Jahren Mietdauer, sechs Monate bis zu acht Jahren und neun Monate danach (§ 573c BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen. Die Frist gilt unabhängig davon, ob die Eigenbedarfsperson sofort einzieht.

Widerspruch des Mieters

Mieter können der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung für sie, ihre Familie oder Haushaltsangehörige eine unzumutbare Härte bedeutet (§ 574 BGB), etwa bei hohem Alter, schwerer Krankheit, Schwangerschaft oder fehlendem Ersatzwohnraum. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses schriftlich erklärt werden, wenn der Vermieter rechtzeitig auf das Widerspruchsrecht hingewiesen hat.

Wenn der Eigenbedarf vorgeschoben ist

Wird der Bedarf nur vorgetäuscht, kann der Mieter Schadensersatz verlangen, zum Beispiel für Umzugskosten und höhere Miete. Hinweise auf Vortäuschen sind etwa, dass die Wohnung kurz nach Auszug anderweitig vermietet oder verkauft wird. Dokumentieren Sie, was Sie beobachten.

Beratung nutzen

Eigenbedarfskündigungen sind fehleranfällig und streitträchtig. Mieter finden Hilfe bei Mietervereinen, Vermieter bei Eigentümerverbänden oder Fachanwälten. Prüfen Sie Form, Begründung und Fristen genau, bevor Sie handeln.

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Häufige Fragen

Muss der Vermieter Alternativwohnungen anbieten?

Ja, wenn in demselben Haus oder derselben Wohnanlage eine vergleichbare Wohnung frei ist, muss er sie anbieten.

Kann ich bei Eigenbedarf Wohnung länger nutzen?

Nur bei Erfolg eines Härtefallwiderspruchs, ansonsten gilt die Frist.

Gibt es Sonderregeln bei Eigentumswohnungen?

Ja, nach Umwandlung in Eigentum gelten oft verlängerte Sperrfristen für Eigenbedarf. Prüfen Sie die Regeln Ihres Bundeslandes.

Weitere Ratgeber

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.