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Mieterhöhung – Regeln, Kappungsgrenze und Fristen

Vermieter dürfen die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Mieter sollten das Schreiben genau prüfen, bevor sie zustimmen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Wann darf die Miete steigen?

Bei der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) muss die Miete zuvor mindestens 15 Monate unverändert gewesen sein. Das Erhöhungsverlangen muss begründet sein, etwa mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten. Es muss in Textform erfolgen.

Kappungsgrenze

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um 15 Prozent. Zusätzlich darf die Vergleichsmiete nicht überschritten werden. Modernisierungs- und Staffelmieten folgen eigenen Regeln.

Frist für die Zustimmung

Mieter haben eine Überlegungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Verlangens. Die erhöhte Miete ist ab dem dritten Monat nach Zugang zu zahlen. Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter innerhalb weiterer drei Monate Klage erheben.

Was Mieter tun können

  • Erhöhung prüfen: Frist, Begründung, Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.
  • Rat beim Mieterverein einholen und die Mietpreisbremse prüfen.
  • Bei Fehlern schriftlich widersprechen.
  • Bei Erhöhung steht Mietern ein Sonderkündigungsrecht zu.

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Häufige Fragen

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Bei Vergleichsmieten frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung, dabei gilt die Kappungsgrenze.

Muss ich der Erhöhung zustimmen?

Nur, wenn sie formal und inhaltlich berechtigt ist.

Kann ich nach einer Erhöhung kündigen?

Ja, es besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.