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Kündigung schreiben – Anleitung mit Aufbau, Frist und Form

Ob Handyvertrag, Fitnessstudio oder Versicherung: Eine Kündigung ist schnell geschrieben, aber nur wirksam, wenn Inhalt, Frist und Zugang stimmen. Diese Anleitung zeigt die wichtigsten Punkte.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und kann Fehler enthalten. Mehr erfahren

Das gehört in jede Kündigung

  1. Absender und Empfänger mit Anschrift
  2. Datum und Betreff „Kündigung“ mit Vertragsart
  3. Kunden-, Vertrags- oder Mitgliedsnummer
  4. Die Erklärung: „Hiermit kündige ich den Vertrag fristgerecht zum … , hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
  5. Bitte um schriftliche Bestätigung mit Beendigungsdatum
  6. Unterschrift (bei Schriftform handschriftlich)

Fristen finden

Die Kündigungsfrist steht im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verbraucherverträgen darf die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre betragen; nach der Erstlaufzeit läuft der Vertrag meist unbefristet weiter und ist mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Fehlt eine Angabe, hilft die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

Form und Versand

Viele Verträge lassen eine Kündigung in Textform zu (z. B. E-Mail), andere verlangen Schriftform mit Unterschrift. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen. Wichtige Kündigungen sollten Sie nachweisbar versenden: per Einwurf-Einschreiben, Fax mit Sendebericht oder über das Kündigungsformular des Anbieters. Bewahren Sie Beleg und Kopie auf.

Häufige Fehler

  • Frist verpasst, weil die Kündigung zu spät zugeht
  • Falsche oder fehlende Vertragsnummer
  • Kündigung nur mündlich oder per Anruf
  • Kein Nachweis über den Zugang

Passende Vorlagen

Häufige Fragen

Muss ich eine Kündigung begründen?

Bei ordentlicher Kündigung durch Verbraucher in der Regel nicht.

Was heißt „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?

Der Vertrag endet zum frühesten rechtlich möglichen Termin.

Wie beweise ich den Zugang?

Mit Einwurf-Einschreiben, Zeugen oder persönlicher Übergabe gegen Empfangsbestätigung.

Weitere Ratgeber

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.