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Dauerverträge kündigen – diese Regeln gelten seit 2022

Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge gelten für viele Dauerverträge kürzere Fristen und der Kündigungsbutton. Hier die wichtigsten Regeln und Fallstricke.

Stand: 06.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Erstlaufzeit und stillschweigende Verlängerung

Verbraucherverträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, dürfen sich nach der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und müssen dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein (§ 309 Nr. 9 BGB). Die Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Für Mobilfunkverträge gelten ergänzend telekommunikationsrechtliche Regeln. Ältere Verträge folgen oft den früheren Bedingungen.

Der Kündigungsbutton

Wer Verbrauchern online Dauerverträge anbietet, muss auf der Website einen gut sichtbaren Kündigungsbutton bereitstellen (§ 312k BGB). Er führt zu einer Bestätigungsseite, nach der die Kündigung abgesendet wird. Sie haben Anspruch auf eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit des Zugangs. Speichern Sie sie als Nachweis.

Sonderkündigung

Unabhängig von Fristen kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich sein, zum Beispiel bei erheblichen Leistungsstörungen, dauerhaftem Nichtnutzen aus gesundheitlichen Gründen (Fitnessstudio, mit Attest), Umzug an einen Ort ohne Angebot oder einseitiger Vertragsänderung. Nennen Sie den Grund konkret und belegen Sie ihn.

Nachweis und Versand

Kündigen Sie schriftlich oder über den Button, nennen Sie Kunden- oder Vertragsnummer und bitten Sie um Bestätigung. Für den Nachweis eignet sich ein Einwurf-Einschreiben. Eine E-Mail genügt oft, wenn Textform vereinbart ist, ist aber schwerer zu beweisen.

Typische Fehler

  • Frist verpasst, weil das Vertragsende falsch berechnet wurde.
  • Kündigung an die falsche Adresse geschickt.
  • Kein Beleg über den Zugang aufbewahrt.
  • Parallelverträge oder Zusatzleistungen (Zubehör, Ratenkauf) übersehen.

Passende Vorlagen

Häufige Fragen

Gilt die Monatsfrist für alle Verträge?

Für Verbraucherverträge ab dem 1. März 2022 nach der Erstlaufzeit. Ältere Verträge können längere Fristen haben.

Muss ich den Kündigungsbutton nutzen?

Nein, Sie können auch schriftlich kündigen. Der Button erleichtert den Nachweis.

Was, wenn der Anbieter die Kündigung ignoriert?

Verweisen Sie auf Ihren Nachweis, setzen Sie eine Frist und wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.

Weitere Ratgeber

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.