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Versicherung kündigen – Fristen, Sonderkündigungsrecht und Wechsel

Versicherungen lassen sich oft günstiger wechseln. Dabei zählen Fristen, Form und ein nahtloser Anschlussschutz, besonders bei Kfz, Haftpflicht und Hausrat.

Stand: 06.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Ordentliche Kündigung

Versicherungsverträge laufen meist ein Jahr und verlängern sich automatisch. Üblich ist eine Kündigung drei Monate vor Ablauf, die Frist steht in den Bedingungen. Bei Verträgen mit mehr als drei Jahren Laufzeit kann nach drei Jahren mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden (§ 11 VVG). Kündigen Sie schriftlich oder in der vereinbarten Textform.

Kfz-Versicherung: 30. November

Die meisten Kfz-Verträge laufen zum Jahresende. Die Kündigung muss in der Regel bis zum 30. November beim Versicherer eingehen. Schließen Sie die neue Versicherung vorher ab und lassen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen. Ohne Haftpflichtschutz darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.

Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht besteht unter anderem bei Beitragserhöhung ohne Leistungsänderung (meist innerhalb eines Monats nach Zugang), nach einem Schadenfall (innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen), bei Fahrzeug- oder Wohnungswechsel sowie bei Veräußerung des versicherten Gegenstands. Die genaue Frist hängt vom Vertrag ab.

Wechsel ohne Lücke

  • Neue Versicherung zuerst abschließen, dann alte kündigen.
  • Leistungsumfang vergleichen, nicht nur den Preis.
  • Bei Lebens-, Renten- und Krankenversicherung besondere Regeln und mögliche Nachteile prüfen.
  • Kündigung bestätigen lassen.

Besondere Versicherungen

Die gesetzliche Krankenkasse hat eigene Fristen (Bindungsfrist zwölf Monate, § 175 SGB V). Bei der privaten Krankenversicherung ist die Kündigung nur wirksam, wenn eine Anschlussversicherung nachgewiesen wird (§ 205 VVG). Lebensversicherungen kann man grundsätzlich jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode kündigen, oft mit Verlust beim Rückkaufswert.

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Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Kfz-Versicherung kündigen?

In der Regel bis zum 30. November zum Jahresende, maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.

Gilt die Kündigung auch per E-Mail?

Das hängt vom Vertrag ab. Textform genügt oft, Schriftform ist sicherer.

Wann darf ich außerordentlich kündigen?

Bei Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall und bei Wegfall des versicherten Risikos.

Weitere Ratgeber

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.