Kfz-Versicherung wechseln – Stichtag 30. November, Ablauf und Sonderkündigung
Jedes Jahr im Herbst lohnt der Vergleich der Kfz-Versicherung. Damit der Wechsel klappt, kommt es auf den Zugang der Kündigung, die neue Versicherungsbestätigung und die Schadenfreiheitsklasse an.
Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Der Stichtag 30. November
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen zum 31. Dezember und verlängern sich automatisch um ein Jahr. Die Kündigung muss dem Versicherer in der Regel spätestens am 30. November zugehen, also nicht nur abgeschickt sein. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen: Manche Verträge laufen nicht kalenderjährlich, dann gilt ein anderer Stichtag.
So läuft der Wechsel
- Vergleichen: Leistungen, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Beitrag.
- Neuen Vertrag abschließen mit Beginn zum 1. Januar. Sie erhalten eine eVB-Nummer.
- Alte Versicherung kündigen mit Versicherungsnummer und Kennzeichen, nachweisbar versenden.
- Schadenfreiheitsklasse: Der neue Versicherer fragt sie beim alten ab, prüfen Sie die Einstufung.
- Bestätigungen aufbewahren: Kündigungsbestätigung und neuer Versicherungsschein.
Sonderkündigung
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Umfang ändert, können Sie meist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, auch nach dem 30. November. Weitere Anlässe sind ein Schadenfall (nach Abschluss der Regulierung) und der Verkauf oder Wechsel des Fahrzeugs.
Ohne Lücke versichert
Ein zugelassenes Fahrzeug muss durchgehend haftpflichtversichert sein. Kündigen Sie deshalb erst, wenn der neue Vertrag sicher zustande kommt. Fehlt der Versicherungsschutz, meldet der Versicherer dies der Zulassungsstelle, und das Fahrzeug kann stillgelegt werden.
Worauf Sie achten sollten
- Ein günstiger Beitrag mit hoher Selbstbeteiligung kann im Schadenfall teuer werden.
- Prüfen Sie Fahrerkreis, Kilometerleistung und Stellplatz, falsche Angaben können zu Nachforderungen führen.
- Achten Sie auf Rabattschutz und Schutzbrief, wenn Ihnen das wichtig ist.
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Bis wann muss ich kündigen?
In der Regel muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingehen.
Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse?
Sie wird auf den neuen Versicherer übertragen.
Kann ich nach dem 30. November noch wechseln?
Mit Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Beitragserhöhung, ja.
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