Schuldnerverzeichnis Löschung Vorlage – § 882e ZPO

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Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen: Vorlage und Hinweise

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis bleibt grundsätzlich drei Jahre bestehen. Ist der Gläubiger vollständig bezahlt, kann er schon früher gelöscht werden.

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis bleibt grundsätzlich drei Jahre bestehen. Ist der Gläubiger vollständig bezahlt, kann er schon früher gelöscht werden. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Eintrag loswerden

Das Schuldnerverzeichnis wird vom zentralen Vollstreckungsgericht jedes Bundeslandes geführt. Einträge werden nach drei Jahren automatisch gelöscht. Früher gelöscht wird nach § 882e Abs. 3 ZPO, wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen ist oder der Eintragungsgrund wegfällt. Am besten eine schriftliche Erledigungsbestätigung vom Gläubiger anfordern. Danach die eigene SCHUFA-Auskunft prüfen; dort wird der Eintrag ebenfalls gelöscht oder als erledigt geführt.

Hinweise

Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen

  • Antrag an das örtliche Amtsgericht statt an das zentrale Vollstreckungsgericht geschickt.
  • Nur Teilzahlung nachgewiesen.
  • SCHUFA danach nicht kontrolliert.

Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Zentrales Vollstreckungsgericht des Landes
– Schuldnerverzeichnis –
(Anschrift laut Landesjustizportal)
(PLZ Ort)
Emmendingen, 10.10.2026

Antrag auf Löschung im Schuldnerverzeichnis – ZVG 4 SV 1234/25

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12.06.2025 wurde ich (geboren am 17.03.1988) auf Anordnung zugunsten von Telefonanbieter Muster GmbH in das Schuldnerverzeichnis eingetragen (ZVG 4 SV 1234/25).

Die zugrunde liegende Forderung habe ich inzwischen vollständig bezahlt. Als Nachweis füge ich bei: Bestätigung des Gläubigers über vollständige Zahlung.

Ich beantrage daher, die Eintragung nach § 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO vorzeitig zu löschen, und bitte um eine schriftliche Bestätigung der Löschung.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Löschung auch an die Stellen weitergegeben wird, die Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis beziehen (z. B. Auskunfteien).

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen

Wie lange bleibt ein Eintrag bestehen?

Grundsätzlich drei Jahre ab dem Tag der Eintragungsanordnung.

Wer ist zuständig?

Das zentrale Vollstreckungsgericht des Bundeslandes, in dem der Eintrag erfolgte.

Reicht ein Kontoauszug als Nachweis?

Besser ist eine Bestätigung des Gläubigers über die vollständige Zahlung.

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