Internet zu langsam: Minderung verlangen (§ 57 TKG): Vorlage und Hinweise
Ist das Internet erheblich langsamer als vereinbart, dürfen Verbraucher das Entgelt mindern oder kündigen. Das Schreiben macht die Minderung geltend.
Ist das Internet erheblich langsamer als vereinbart, dürfen Verbraucher das Entgelt mindern oder kündigen. Das Schreiben macht die Minderung geltend. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Recht auf versprochene Geschwindigkeit
Seit Dezember 2021 dürfen Verbraucher bei erheblicher Abweichung der Internetgeschwindigkeit das Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG). Als Nachweis dient das Messprotokoll der Desktop-App „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur mit einer festgelegten Zahl von Messungen an verschiedenen Tagen. Die Minderung bemisst sich nach dem Verhältnis von tatsächlicher zu vertraglicher Leistung.
Hinweise
Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Internet zu langsam: Minderung verlangen (§ 57 TKG)
- Per WLAN statt LAN gemessen.
- Zu wenige Messungen.
- Keine Belege.
Internet zu langsam: Minderung verlangen (§ 57 TKG) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Internet zu langsam: Minderung verlangen (§ 57 TKG)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Kundenservice
Netzweg 1
40210 Düsseldorf
Abweichung der Geschwindigkeit – Kundennummer 1234567890
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vertrag (DSL 250 (max. 250 / normal 175 Mbit/s)) sieht die genannten Geschwindigkeiten vor. Tatsächlich erreicht mein Anschluss nur durchschnittlich 82 Mbit/s im Download. Das belegt das Messprotokoll der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur vom 06.10.2026 (anbei).
Es liegt eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung im Sinne von § 57 Abs. 4 TKG vor.
Ich mindere das monatliche Entgelt von 49,99 € ab sofort im Verhältnis der tatsächlichen zur vertraglich vereinbarten Leistung, bis der Mangel behoben ist. Bitte beheben Sie die Störung bzw. teilen Sie mir mit, wie Sie die Leistung herstellen.
Für eine technische Prüfung stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Häufige Fragen zu: Internet zu langsam: Minderung verlangen (§ 57 TKG)
Wie messe ich richtig?
Mit der Desktop-App „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur nach Vorgaben.
Wie viel darf ich mindern?
Im Verhältnis der tatsächlichen zur vereinbarten Leistung.
Gilt das auch für Mobilfunk?
Für mobiles Internet gelten andere Messregeln.
Passende Vorlagen
- Internetvertrag kündigen Vorlage – Internet-, DSL- oder Kabelanschluss kündigen, auch bei Umzug.
- Rechnung widersprechen Vorlage – Falsche oder überhöhte Rechnung beanstanden: Fehler benennen, Korrektur verlangen, unstreitigen Teil zahlen.
- Schlichtungsantrag Verbraucher Vorlage – Streit mit Unternehmen außergerichtlich klären: Antrag bei Universalschlichtungsstelle oder Branchenschlichtung, kostenlos für Verbraucher.
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