Fundsache melden Vorlage – Anzeige nach §§ 965 ff. BGB

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Fundsache melden (Fundanzeige an das Fundbüro): Vorlage und Hinweise

Wer etwas findet, muss es in vielen Fällen melden. Die Fundanzeige dokumentiert Fund, Abgabe und Ihre Rechte.

Wer etwas findet, muss es in vielen Fällen melden. Die Fundanzeige dokumentiert Fund, Abgabe und Ihre Rechte. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Fund melden: Pflichten und Rechte

Wer eine verlorene Sache findet, muss sie dem Verlierer oder Eigentümer bzw. der Fundbehörde unverzüglich anzeigen; bei Sachen bis 10 Euro Wert entfällt die Anzeigepflicht (§ 965 BGB). Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn: 5 Prozent des Werts bis 500 Euro, darüber 3 Prozent, bei Tieren 3 Prozent (§ 971 BGB). Meldet sich niemand, erwirbt der Finder nach sechs Monaten ab Anzeige in der Regel das Eigentum (§ 973 BGB). Funde in Behörden und Verkehrsmitteln gelten besondere Regeln.

Hinweise

  • Wer einen Fund verschweigt, riskiert eine Strafbarkeit wegen Fundunterschlagung.
  • Ausweise und Bankkarten gehören zur Behörde bzw. Bank.

Rechtslage und Vorgaben können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand und holen Sie im Zweifel fachlichen Rat ein. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Fundsache melden (Fundanzeige an das Fundbüro)

  • Fund wird nicht gemeldet.
  • Fundort fehlt.
  • Finderlohn wird nicht beansprucht.

Fundsache melden (Fundanzeige an das Fundbüro) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Fundsache melden (Fundanzeige an das Fundbüro)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Stadt Emmendingen
Fundbüro
(Anschrift laut Website)
(PLZ Ort)
Emmendingen, 07.10.2026

Fundanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich zeige folgenden Fund an:

GegenstandSchwarzes Portemonnaie mit Bargeld (ca. 85 €), Bankkarte und Personalausweis
FundortBushaltestelle Marktplatz
Funddatum06.10.2026
Geschätzter Wert85,00 €

Die Sache wird mit dieser Anzeige abgegeben.

Ich beanspruche den gesetzlichen Finderlohn (§ 971 BGB). Meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, möchte ich die Sache bzw. den Erlös erhalten (§ 973 BGB). Bitte bestätigen Sie mir die Abgabe schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Fundsache melden (Fundanzeige an das Fundbüro)

Muss ich jeden Fund melden?

Bei Sachen über 10 Euro Wert ja.

Wie hoch ist der Finderlohn?

5 Prozent bis 500 Euro Wert, darüber 3 Prozent.

Wann gehört mir die Fundsache?

In der Regel sechs Monate nach der Anzeige, wenn sich niemand meldet.

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