Schenkung zurückfordern Vorlage – §§ 528, 530 BGB

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Schenkung zurückfordern (Verarmung oder grober Undank): Vorlage und Hinweise

Eine Schenkung kann ausnahmsweise zurückgefordert werden. Das Schreiben stützt sich auf Verarmung oder groben Undank.

Eine Schenkung kann ausnahmsweise zurückgefordert werden. Das Schreiben stützt sich auf Verarmung oder groben Undank. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Wann Schenkungen zurückkommen

Bei Verarmung des Schenkers kann das Geschenk innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden, soweit es für den Unterhalt nötig ist (§§ 528, 529 BGB) – oft macht das das Sozialamt geltend, wenn es Heimkosten übernimmt. Der Beschenkte kann die Herausgabe abwenden, indem er den Unterhalt zahlt. Der Widerruf wegen groben Undanks setzt eine schwere Verfehlung voraus und muss binnen eines Jahres ab Kenntnis erklärt werden (§ 532 BGB).

Hinweise

Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Schenkung zurückfordern (Verarmung oder grober Undank)

  • Frist beim Undank verpasst.
  • Gesamten Betrag ohne Bezug zum Unterhalt gefordert.
  • Keine Belege zur Bedürftigkeit.

Schenkung zurückfordern (Verarmung oder grober Undank) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Schenkung zurückfordern (Verarmung oder grober Undank)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Max Beispiel
Bachstraße 9
34117 Kassel
Emmendingen, 09.10.2026

Rückforderung der Schenkung vom 15.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15.06.2023 habe ich dir bzw. Ihnen Geldbetrag von 20.000 € (Überweisung) geschenkt.

Ich bin inzwischen nicht mehr in der Lage, meinen angemessenen Unterhalt selbst zu bestreiten. Ich fordere das Geschenk daher nach § 528 BGB heraus, soweit es zur Deckung meines Unterhalts erforderlich ist.

Begründung: Seit meinem Umzug ins Pflegeheim im Juli 2026 reichen Rente und Pflegekasse nicht aus, um die Heimkosten zu bezahlen. Mein Vermögen ist aufgebraucht.

Ich bitte um Herausgabe bzw. Zahlung bis zum 08.11.2026 oder um eine Erklärung, in welcher Höhe laufende Zahlungen geleistet werden können. Ich hoffe auf eine einvernehmliche Lösung.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Schenkung zurückfordern (Verarmung oder grober Undank)

Wie lange kann ich zurückfordern?

Bei Verarmung bis zu zehn Jahre nach der Schenkung.

Was ist grober Undank?

Eine schwere Verfehlung gegen den Schenker, z. B. schwere Beleidigung oder Straftat.

Fordert das Sozialamt zurück?

Häufig ja, wenn es Kosten übernimmt.

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