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Lebensmittel kennzeichnen (Checkliste für Hofladen und Direktvermarktung): Vorlage und Hinweise

Wer verpackte Lebensmittel verkauft, muss sie richtig kennzeichnen. Die Checkliste nennt die Pflichtangaben und typische Ausnahmen.

Wer verpackte Lebensmittel verkauft, muss sie richtig kennzeichnen. Die Checkliste nennt die Pflichtangaben und typische Ausnahmen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Pflichtangaben nach LMIV

Für vorverpackte Lebensmittel schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Pflichtangaben vor, darunter Bezeichnung, Zutaten, Allergene, Menge, Haltbarkeit und Hersteller. Für viele Produkte gelten zusätzliche Regeln, etwa die Honigverordnung oder Vermarktungsnormen für Eier. Auch bei loser Ware müssen Allergene angegeben werden. Für kleine handwerkliche Mengen gibt es Ausnahmen von der Nährwertkennzeichnung.

Hinweise

Regeln und Anforderungen können sich ändern und unterscheiden sich je nach Bundesland. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Behörde oder lassen Sie sich beraten. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Lebensmittel kennzeichnen (Checkliste für Hofladen und Direktvermarktung)

  • Allergene nicht hervorgehoben.
  • Anschrift fehlt.
  • Spezialvorschriften übersehen.

Lebensmittel kennzeichnen (Checkliste für Hofladen und Direktvermarktung) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Lebensmittel kennzeichnen (Checkliste für Hofladen und Direktvermarktung)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Checkliste Lebensmittelkennzeichnung

Blütenhonig 500 g · Imkerei Muster

Pflichtangaben (vorverpackt)

□Bezeichnung des Lebensmittels
□Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge
□Allergene hervorgehoben (z. B. fett)
□Nettofüllmenge
□Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum
□Name und Anschrift des Herstellers
□Ggf. Aufbewahrungshinweise, Alkoholgehalt, Herkunft

Weitere Angaben

□Nährwertdeklaration (Ausnahmen für handwerkliche Kleinmengen prüfen)
□Losnummer bzw. Chargenkennzeichnung
□Mindestschriftgröße beachten
□Produktspezifische Vorschriften (Honig, Konfitüre, Eier, Fleisch)

Lose Ware

□Allergene auch bei loser Ware angeben (Schild oder Kladde)
□Preisangaben mit Grundpreis

Organisation

□Registrierung als Lebensmittelunternehmer
□Rezepturen und Etiketten dokumentieren
□Beratung durch Lebensmittelüberwachung oder Kammer nutzen

Eigene Punkte

□Etikettenentwurf prüfen lassen

Häufige Fragen zu: Lebensmittel kennzeichnen (Checkliste für Hofladen und Direktvermarktung)

Muss ich Allergene angeben?

Ja, auch bei loser Ware.

Brauche ich eine Nährwerttabelle?

Meist ja, mit Ausnahmen für kleine handwerkliche Mengen.

Was ist eine Losnummer?

Eine Chargenkennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit.

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