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Erbe ausschlagen (Checkliste): Vorlage und Hinweise

Ist der Nachlass überschuldet, kann man das Erbe ausschlagen. Die Frist ist kurz. Die Checkliste zeigt, worauf es ankommt.

Ist der Nachlass überschuldet, kann man das Erbe ausschlagen. Die Frist ist kurz. Die Checkliste zeigt, worauf es ankommt. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Ausschlagen mit kurzer Frist

Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erklärt werden (§ 1944 BGB), entweder zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar. Ein einfacher Brief genügt nicht. Wer ausschlägt, lässt das Erbe auf die Nächsten in der Erbfolge übergehen, oft auf die eigenen Kinder, für die dann ebenfalls ausgeschlagen werden muss.

Hinweise

Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Erbe ausschlagen (Checkliste)

  • Frist verpasst.
  • Nur einen Brief geschickt.
  • Kinder vergessen.

Erbe ausschlagen (Checkliste) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Erbe ausschlagen (Checkliste)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Checkliste Erbausschlagung

Karl Beispiel · 20.09.2026

Frist

□Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung
□Sechs Monate, wenn Erblasser oder Erbe im Ausland wohnte
□Nicht vorher wie ein Erbe handeln (z. B. Nachlass verkaufen)

Prüfen

□Vermögen und Schulden ermitteln (Kontoauszüge, Post, Schufa)
□Alternativen: Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung
□Annahme gilt nach Fristablauf als erfolgt

Erklären

□Beim Nachlassgericht zur Niederschrift oder notariell beglaubigt
□Personalausweis, Sterbeurkunde, ggf. Testament
□Gebühr erfragen (abhängig vom Nachlasswert)

Folgen

□Erbe geht auf die nächsten Erben über, oft die eigenen Kinder
□Für minderjährige Kinder ebenfalls ausschlagen (beide Eltern)
□Ggf. familiengerichtliche Genehmigung
□Pflichtteil geht meist verloren, Ausnahmen beachten

Eigene Punkte

□Bei Unsicherheit sofort beraten lassen

Häufige Fragen zu: Erbe ausschlagen (Checkliste)

Wie lange habe ich Zeit?

In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis.

Reicht ein Brief ans Gericht?

Nein, die Erklärung muss zur Niederschrift oder notariell beglaubigt erfolgen.

Was ist mit meinen Kindern?

Sie werden dann Erben; auch für sie muss ausgeschlagen werden.

Passende Vorlagen

  • Erbschein beantragen Vorlage – Erbschein beim Nachlassgericht beantragen: Unterlagen, eidesstattliche Versicherung und Kosten.
  • Checkliste Todesfall – Checkliste für die Zeit nach einem Todesfall mit Sofortmaßnahmen, Behörden und Nachlass.
  • Nachlassverzeichnis Vorlage – Nachlass erfassen: Konten, Immobilien, Fahrzeuge, Wertsachen, Versicherungen, Forderungen und Schulden mit Wert zum Todestag, für Erben, Pflichtteil und Finanzamt.

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