Umlagefähige Betriebskosten Vorlage – zum Ausdrucken

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Umlagefähige Betriebskosten (Checkliste nach BetrKV): Vorlage und Hinweise

Nicht alles darf auf Mieter umgelegt werden. Die Checkliste zeigt die umlagefähigen Kostenarten und typische Fehler.

Nicht alles darf auf Mieter umgelegt werden. Die Checkliste zeigt die umlagefähigen Kostenarten und typische Fehler. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Was darf umgelegt werden?

Die Betriebskostenverordnung zählt die umlagefähigen Kosten abschließend auf. Sie müssen im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sein; ein Verweis auf die BetrKV genügt. Verwaltung, Instandhaltung und Rücklagen sind nie umlagefähig. Seit Juli 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden (Wegfall des Nebenkostenprivilegs).

Hinweise

Miet- und Immobilienrecht hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab; Regeln können sich ändern. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa beim Mieterverein oder Eigentümerverband. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Umlagefähige Betriebskosten (Checkliste nach BetrKV)

  • Verwaltungskosten akzeptiert.
  • Vertrag nicht geprüft.
  • Belege nicht eingesehen.

Umlagefähige Betriebskosten (Checkliste nach BetrKV) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Umlagefähige Betriebskosten (Checkliste nach BetrKV)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Umlagefähige Betriebskosten

Lindenweg 12 · 2025

Umlagefähig (Auswahl nach § 2 BetrKV)

□Grundsteuer
□Wasser und Entwässerung
□Heizung und Warmwasser
□Aufzug
□Straßenreinigung und Müllbeseitigung
□Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
□Gartenpflege
□Beleuchtung (Allgemeinstrom)
□Schornsteinreinigung
□Sach- und Haftpflichtversicherung
□Hauswart
□Gemeinschaftsantenne bzw. Kabel (nur noch eingeschränkt)
□Wäschepflege-Einrichtungen
□Sonstige Betriebskosten, wenn im Vertrag genau benannt

Nicht umlagefähig

□Verwaltungskosten
□Instandhaltung und Reparaturen
□Rücklagen
□Bankgebühren, Porto
□Leerstand

Prüfen

□Umlage im Mietvertrag vereinbart?
□Kosten im Vergleich zum Vorjahr plausibel?
□Hauswartkosten ohne Reparaturanteil?

Eigene Punkte

□Belegeinsicht nehmen bei Auffälligkeiten

Häufige Fragen zu: Umlagefähige Betriebskosten (Checkliste nach BetrKV)

Sind Verwaltungskosten umlagefähig?

Nein, bei Wohnraum nicht.

Darf der Vermieter Reparaturen umlegen?

Nein.

Was ist mit Kabelgebühren?

Seit Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten.

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