Beitragsordnung Verein (Muster): Vorlage und Hinweise
Die Beitragsordnung regelt Beiträge, Fälligkeit und Ermäßigungen. Die Mitgliederversammlung beschließt sie.
Die Beitragsordnung regelt Beiträge, Fälligkeit und Ermäßigungen. Die Mitgliederversammlung beschließt sie. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Beiträge klar regeln
Die Beitragsordnung konkretisiert die Satzung und wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Üblich sind Jahresbeiträge nach Gruppen, Aufnahmegebühr, Fälligkeit und Regeln zu Rückständen. Für Lastschriften ist ein SEPA-Mandat nötig. Gemeinnützige Vereine müssen Mitgliedsbeiträge und Spenden in der Buchführung trennen.
Hinweise
- Sehen Sie Härtefallregeln vor.
- Siehe Lastschriftmandat und Beitragserinnerung.
Fristen, Beträge und Rechtslage können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand und holen Sie bei wichtigen Fragen fachlichen Rat ein. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Beitragsordnung Verein (Muster)
- Die Fälligkeit fehlt.
- Beiträge sind nicht beschlossen.
- Härtefälle sind nicht geregelt.
Beitragsordnung Verein (Muster) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Beitragsordnung Verein (Muster)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Beitragsordnung
Sportverein Muster e.V.
Aufgrund der Satzung hat die Mitgliederversammlung am 02.10.2026 folgende Beitragsordnung beschlossen. Sie gilt ab dem 01.01.2027.
§ 1 Jahresbeiträge
| Erwachsene | 96,00 € pro Jahr |
| Kinder und Jugendliche | 48,00 € pro Jahr |
| Familien | 180,00 € pro Jahr |
| Ermäßigt (Studierende, Auszubildende, Rentner) | 60,00 € pro Jahr |
§ 2 Aufnahmegebühr
Bei Eintritt wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 10,00 € erhoben.
§ 3 Fälligkeit
Der Beitrag ist fällig am 31. März eines Jahres per SEPA-Lastschrift. Die Mitglieder erteilen dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Eintritt im laufenden Jahr wird der Beitrag anteilig erhoben.
§ 4 Rückstände
Bei Zahlungsverzug erhebt der Verein eine Mahngebühr von 5,00 €. Bei Rückständen über ein Jahr kann der Vorstand das Mitglied nach vorheriger Mahnung ausschließen.
§ 5 Ermäßigungen und Härtefälle
Der Vorstand kann Beiträge auf begründeten Antrag stunden oder ermäßigen, etwa bei finanzieller Härte.
§ 6 Inkrafttreten
Änderungen der Beitragsordnung beschließt die Mitgliederversammlung. Die Ordnung gilt bis zur Änderung.
Häufige Fragen zu: Beitragsordnung Verein (Muster)
Wer beschließt die Beiträge?
Die Mitgliederversammlung.
Brauche ich ein SEPA-Mandat?
Für den Lastschrifteinzug ja.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Ja, wenn die Beitragsordnung sie vorsieht.
Passende Vorlagen
- Beitragserinnerung Verein Vorlage – Mitglied an offenen Beitrag erinnern, mit Frist und Hinweis auf Satzung.
- Mitgliedsantrag Verein Vorlage – Beitrittserklärung für Vereine mit SEPA-Lastschriftmandat und Datenschutzhinweis.
- SEPA Lastschriftmandat Vorlage – SEPA-Mandat zur Einziehung von Zahlungen per Lastschrift.
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