Beitragsordnung Verein Vorlage – Muster für kleine Vereine

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Beitragsordnung Verein (Muster): Vorlage und Hinweise

Die Beitragsordnung regelt Beiträge, Fälligkeit und Ermäßigungen. Die Mitgliederversammlung beschließt sie.

Die Beitragsordnung regelt Beiträge, Fälligkeit und Ermäßigungen. Die Mitgliederversammlung beschließt sie. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Beiträge klar regeln

Die Beitragsordnung konkretisiert die Satzung und wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Üblich sind Jahresbeiträge nach Gruppen, Aufnahmegebühr, Fälligkeit und Regeln zu Rückständen. Für Lastschriften ist ein SEPA-Mandat nötig. Gemeinnützige Vereine müssen Mitgliedsbeiträge und Spenden in der Buchführung trennen.

Hinweise

Fristen, Beträge und Rechtslage können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand und holen Sie bei wichtigen Fragen fachlichen Rat ein. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Beitragsordnung Verein (Muster)

  • Die Fälligkeit fehlt.
  • Beiträge sind nicht beschlossen.
  • Härtefälle sind nicht geregelt.

Beitragsordnung Verein (Muster) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Beitragsordnung Verein (Muster)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Beitragsordnung

Sportverein Muster e.V.

Aufgrund der Satzung hat die Mitgliederversammlung am 02.10.2026 folgende Beitragsordnung beschlossen. Sie gilt ab dem 01.01.2027.

§ 1 Jahresbeiträge

Erwachsene96,00 € pro Jahr
Kinder und Jugendliche48,00 € pro Jahr
Familien180,00 € pro Jahr
Ermäßigt (Studierende, Auszubildende, Rentner)60,00 € pro Jahr

§ 2 Aufnahmegebühr

Bei Eintritt wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 10,00 € erhoben.

§ 3 Fälligkeit

Der Beitrag ist fällig am 31. März eines Jahres per SEPA-Lastschrift. Die Mitglieder erteilen dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Eintritt im laufenden Jahr wird der Beitrag anteilig erhoben.

§ 4 Rückstände

Bei Zahlungsverzug erhebt der Verein eine Mahngebühr von 5,00 €. Bei Rückständen über ein Jahr kann der Vorstand das Mitglied nach vorheriger Mahnung ausschließen.

§ 5 Ermäßigungen und Härtefälle

Der Vorstand kann Beiträge auf begründeten Antrag stunden oder ermäßigen, etwa bei finanzieller Härte.

§ 6 Inkrafttreten

Änderungen der Beitragsordnung beschließt die Mitgliederversammlung. Die Ordnung gilt bis zur Änderung.

Häufige Fragen zu: Beitragsordnung Verein (Muster)

Wer beschließt die Beiträge?

Die Mitgliederversammlung.

Brauche ich ein SEPA-Mandat?

Für den Lastschrifteinzug ja.

Darf ich Mahngebühren verlangen?

Ja, wenn die Beitragsordnung sie vorsieht.

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