Anhörungsbogen beantworten (Bußgeldverfahren): Vorlage und Hinweise
Nach einem Verkehrsverstoß kommt oft zuerst ein Anhörungsbogen. Angaben zur Person sind Pflicht, zur Sache dürfen Sie schweigen.
Nach einem Verkehrsverstoß kommt oft zuerst ein Anhörungsbogen. Angaben zur Person sind Pflicht, zur Sache dürfen Sie schweigen. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Was Sie angeben müssen
Auf einem Anhörungsbogen müssen Sie nur Ihre Personalien korrekt angeben (§ 111 OWiG). Zur Sache dürfen Sie schweigen; das darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden. Sie müssen auch keine Angehörigen als Fahrer benennen. Wer schweigt und nicht als Fahrer erkennbar ist, kann je nach Fall mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen. Die Verfolgungsverjährung bei vielen Verkehrsverstößen beträgt drei Monate, kann aber unterbrochen werden.
Hinweise
- Bei drohendem Fahrverbot oder Punkten lohnt anwaltliche Beratung.
- Siehe Einspruch Bußgeldbescheid und Akteneinsicht.
Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Anhörungsbogen beantworten (Bußgeldverfahren)
- Zu viel zur Sache gesagt.
- Personalien falsch.
- Fristen ignoriert.
Anhörungsbogen beantworten (Bußgeldverfahren) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Anhörungsbogen beantworten (Bußgeldverfahren)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Bußgeldstelle
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Anhörung im Bußgeldverfahren, Az. 123.45678.9
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem Anhörungsbogen im oben genannten Verfahren (Vorwurf: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 14 km/h am 18.09.2026) teile ich Folgendes mit:
Meine Angaben zur Person habe ich im beigefügten Bogen gemacht.
Zur Sache äußere ich mich derzeit nicht. Ich bitte um Übersendung des Beweisfotos und um Einsicht in die Verfahrensakte, einschließlich Messprotokoll, Eichschein und Schulungsnachweis des Messpersonals. Nach Prüfung behalte ich mir eine Stellungnahme vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Häufige Fragen zu: Anhörungsbogen beantworten (Bußgeldverfahren)
Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?
Die Angaben zur Person sind Pflicht, zur Sache nicht.
Muss ich den Fahrer nennen?
Nein, insbesondere nicht bei Angehörigen.
Was passiert, wenn ich schweige?
Die Behörde ermittelt selbst; eine Fahrtenbuchauflage ist möglich.
Passende Vorlagen
- Einspruch Bußgeldbescheid Vorlage – Einspruch gegen Bußgeld- oder Verwarnungsbescheid fristgerecht einlegen.
- Akteneinsicht Antrag Vorlage – Einsicht in Verwaltungsakten beantragen: als Beteiligter nach § 29 VwVfG oder nach Informationsfreiheitsgesetz.
- Fahrtenbuch Vorlage – Fahrtenbuch zum Ausdrucken mit Kilometerstand, Zweck und Ziel.
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