Akteneinsicht Antrag Vorlage – als Beteiligter oder nach IFG

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Akteneinsicht bei einer Behörde beantragen: Vorlage und Hinweise

Wer wissen will, worauf eine Entscheidung beruht, kann Akteneinsicht beantragen. Das Schreiben nennt Rechtsgrundlage und Form.

Wer wissen will, worauf eine Entscheidung beruht, kann Akteneinsicht beantragen. Das Schreiben nennt Rechtsgrundlage und Form. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Recht auf Akteneinsicht

Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens haben Anspruch auf Einsicht in die Akten, soweit sie zur Wahrung ihrer Interessen nötig ist (§ 29 VwVfG und Landesrecht). Unabhängig davon gewähren die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und vieler Länder jedermann Zugang zu amtlichen Informationen, mit Ausnahmen etwa für personenbezogene Daten Dritter oder Geschäftsgeheimnisse. Für Auskünfte können Gebühren anfallen.

Hinweise

Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Akteneinsicht bei einer Behörde beantragen

  • Aktenzeichen fehlt.
  • Gegenstand zu unbestimmt.
  • Kostenrahmen nicht genannt.

Akteneinsicht bei einer Behörde beantragen erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Akteneinsicht bei einer Behörde beantragen

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Landratsamt Emmendingen
Bauamt
Bahnhofstraße 2–4
79312 Emmendingen
Emmendingen, 07.10.2026

Antrag auf Akteneinsicht – BV-2026-0815

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage als Beteiligter des Verfahrens BV-2026-0815 Akteneinsicht nach § 29 VwVfG (bzw. der entsprechenden Landesvorschrift):

Vollständige Bauakte zum Bauvorhaben des Nachbarn auf Flurstück 124/1, einschließlich Plänen, Stellungnahmen und Genehmigung.

Ich bitte um Übersendung von Kopien, bevorzugt elektronisch. Sollten Kosten entstehen, bitte ich vorab um Mitteilung, falls sie 50 Euro übersteigen.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Akteneinsicht bei einer Behörde beantragen

Wer hat Anspruch auf Akteneinsicht?

Beteiligte des Verfahrens; nach IFG grundsätzlich jeder.

Kostet Akteneinsicht etwas?

Je nach Umfang können Gebühren anfallen.

Kann die Behörde ablehnen?

In Ausnahmefällen, etwa zum Schutz Dritter.

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