Abschlagsrechnung Vorlage – für Teilleistungen

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Abschlagsrechnung (Teilrechnung, Anzahlung): Vorlage und Hinweise

Bei größeren Aufträgen lassen sich Teilleistungen abrechnen. Die Abschlagsrechnung zeigt Auftragssumme, Abschläge und Rest.

Bei größeren Aufträgen lassen sich Teilleistungen abrechnen. Die Abschlagsrechnung zeigt Auftragssumme, Abschläge und Rest. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Abschläge sauber abrechnen

Eine Abschlagsrechnung (Teilrechnung) rechnet bereits erbrachte Teilleistungen ab. Bei Werkverträgen kann der Unternehmer Abschlagszahlungen für nachgewiesene Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Wichtig sind Hinweis auf den Leistungsstand, die Rechnung als Abschlagsrechnung und die spätere Verrechnung in der Schlussrechnung.

Steuerliche Hinweise

  • Umsatzsteuer auf Abschläge fällt meist bei Vereinnahmung an, bei Ist-Versteuerung klären Sie Details mit dem Steuerberater.
  • Rechnen Sie in der Schlussrechnung alle Abschläge ab.
  • Anzahlungen siehe auch Angebot.

Rechtslage, Fristen und Beträge können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Abschlagsrechnung (Teilrechnung, Anzahlung)

  • Leistungsstand wird nicht belegt.
  • Abschläge werden in der Schlussrechnung nicht angerechnet.
  • Umsatzsteuer wird falsch behandelt.

Abschlagsrechnung (Teilrechnung, Anzahlung) erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Abschlagsrechnung (Teilrechnung, Anzahlung)

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Max Mustermann
Max Mustermann · Musterweg 3 · 79100 Freiburg
Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Rechnungs-Nr.AB-2026-004
Datum05.10.2026
Auftrag vom10.06.2026

Abschlagsrechnung Nr. 2

Auftrag: Neubau Doppelgarage, Lindenweg 12

Leistungsstand: Fundament, Bodenplatte und Mauerwerk sind fertiggestellt, ca. 70 Prozent der Gesamtleistung erbracht.

PositionBetrag netto
Gesamtauftragssumme28.000,00 €
Bisher abgerechnete Abschläge–8.400,00 €
Dieser Abschlag (Nr. 2)11.200,00 €
Verbleibender Restbetrag (netto)8.400,00 €
Abschlag netto11.200,00 €
Umsatzsteuer 19 %2.128,00 €
Abschlagsbetrag13.328,00 €

Dies ist eine Abschlagsrechnung. Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Leistungserbringung unter Anrechnung aller Abschläge.

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum 19.10.2026 unter Angabe der Rechnungsnummer AB-2026-004 auf das unten genannte Konto.

Kontakt
0761 123456 · max@mustermann.example
Steuernummer: 12/345/67890
Bankverbindung
Beispielbank
IBAN: DE02 1203 0000 0000 2020 51

Häufige Fragen zu: Abschlagsrechnung (Teilrechnung, Anzahlung)

Wann darf ich eine Abschlagsrechnung stellen?

Für nachgewiesene, vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen oder wie im Vertrag vereinbart.

Was ist der Unterschied zur Anzahlung?

Eine Abschlagsrechnung bezieht sich auf erbrachte Teilleistungen, eine Anzahlung auf künftige Leistung.

Was kommt in die Schlussrechnung?

Der Gesamtbetrag abzüglich aller geleisteten Abschläge.

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