Wildschaden melden (Anmeldung nach § 34 BJagdG): Vorlage und Hinweise
Wildschäden auf Feldern müssen schnell angemeldet werden, sonst entfällt der Anspruch. Das Schreiben meldet den Schaden fristgerecht.
Wildschäden auf Feldern müssen schnell angemeldet werden, sonst entfällt der Anspruch. Das Schreiben meldet den Schaden fristgerecht. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Fristen bei Wildschaden
Wildschäden an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken müssen innerhalb einer Woche, nachdem der Geschädigte davon Kenntnis erhalten hat oder hätte erhalten können, bei der zuständigen Behörde (meist der Gemeinde) angemeldet werden (§ 34 BJagdG). Sonst erlischt der Anspruch. Das weitere Verfahren mit Schätzung regeln die Länder. Viele Jagdpachtverträge enthalten zusätzliche Regelungen.
Hinweise
- Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und Datum.
- Ernten Sie die Fläche nicht vor der Besichtigung ab.
- Siehe Schlagkartei und Feldtagebuch.
Rechtslage, Fristen und Vorgaben können sich ändern und regional abweichen. Prüfen Sie den aktuellen Stand und holen Sie im Zweifel fachlichen Rat ein. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Wildschaden melden (Anmeldung nach § 34 BJagdG)
- Frist von einer Woche verpasst.
- Fläche wird vorher abgeerntet.
- Fotos fehlen.
Wildschaden melden (Anmeldung nach § 34 BJagdG) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Wildschaden melden (Anmeldung nach § 34 BJagdG)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Ordnungsamt / Wildschadensschätzung
(Anschrift laut Website)
(PLZ Ort)
Anmeldung eines Wildschadens
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich nach § 34 Bundesjagdgesetz einen Wildschaden an:
| Fläche | Gemarkung Emmendingen, Flurstück 1234, „Hinterer Acker“ |
| Kultur | Silomais |
| Wildart | Schwarzwild |
| Festgestellt am | 05.10.2026 |
| Umfang | ca. 0,4 ha |
Großflächige Wühlschäden und abgefressene Kolben im Randbereich zum Wald.
Jagdausübungsberechtigt ist nach meiner Kenntnis: Jagdpächter Herr Max Mustermann.
Fotos des Schadens liegen vor und können vorgelegt werden. Ich bitte um Einleitung des Verfahrens und um Mitteilung eines Termins zur Besichtigung und Schätzung. Die Fläche bleibt bis dahin möglichst unverändert.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Häufige Fragen zu: Wildschaden melden (Anmeldung nach § 34 BJagdG)
Wie schnell muss ich Wildschaden melden?
Innerhalb einer Woche nach Kenntnis.
Bei wem melde ich?
Meist bei der Gemeinde, die Zuständigkeit regeln die Länder.
Wer zahlt den Schaden?
Je nach Regelung Jagdgenossenschaft oder Jagdpächter.
Passende Vorlagen
- Schlagkartei Vorlage – Schlagkartei zum Dokumentieren von Düngung, Aussaat, Pflege und Ernte.
- Feldtagebuch Vorlage – Arbeiten auf dem Schlag wie Bodenbearbeitung, Aussaat, Pflege und Ernte dokumentieren.
- Pachtvertrag Landwirtschaft Vorlage – Pachtvertrag für Ackerland oder Grünland mit Flurstücken und Pachtzins.
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